Die große Ankündigung der Ampel, mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ endlich härter gegen Betrügereien im Asylverfahren vorzugehen, entpuppt sich als Luftnummer. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD hervorgeht, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit Inkrafttreten der Strafnorm im Februar 2024 gerade einmal drei Strafanzeigen gestellt – zwei im Jahr 2024, eine in diesem Jahr. In einem Fall wurde das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt, in den beiden anderen ist der Ausgang unbekannt, so die offizielle Drucksache 21/1692 .
Drei Anzeigen – bei zehntausenden Asylverfahren jährlich. Betroffen waren Staatsangehörige aus Tadschikistan, dem Libanon und Syrien. Doch anstatt eine wirksame Abschreckung zu schaffen, verpufft die Regelung im Verwaltungsnebel. Von einer Evaluation der Wirkung oder einer messbaren Verhaltensänderung bei Asylbewerbern weiß die Bundesregierung nichts.
Einmal mehr zeigt sich: Gesetze werden groß verkauft, aber in der Praxis nicht durchgesetzt. Während die Behörden im Schneckentempo reagieren, bleiben die Belastungen für Steuerzahler und Gesellschaft bestehen.

