Anti-AfD-Gutachten ist ein Pamphlet doppelter Maßstäbe

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Das über 1.100 Seiten umfassende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ist keine neutrale Analyse. Es ist ein politisches Pamphlet. Wer es aufmerksam liest – oder von Künstlicher Intelligenz in Sekunden durchforsten lässt –, findet keine juristisch belastbaren Beweise, sondern ideologische Bewertungen, politische Deutungen und willkürlich gesetzte Grenzlinien. Was hier betrieben wird, ist keine Gefahrenabwehr, sondern eine Diskreditierung der Opposition mit den Mitteln des Sicherheitsapparats.

Ziel ist klar: Die AfD soll als „gesichert extremistisch“ abgestempelt werden, damit man sie öffentlichkeitswirksam delegitimieren kann. Die Methode ist durchsichtig: Was bei anderen Parteien als Meinungsäußerung gilt, wird bei der AfD zum Beleg für verfassungsfeindliche Bestrebungen erklärt.

Doppelte Maßstäbe – und sie schämen sich nicht

Ein besonders aufschlussreiches Beispiel liefert Seite 20 des Gutachtens. Dort wird der Begriff „Remigration“ als völkisch-nationalistisch denunziert – obwohl Bundeskanzler Olaf Scholz am 23. Oktober 2023 auf dem Titelblatt des SPIEGEL mit den Worten zitiert wurde: „Wir müssen mehr abschieben.“ Der begleitende Artikel schilderte, wie Scholz mit einem „Deutschlandpakt“ die Rückführung von Migranten ohne Bleiberecht beschleunigen wollte. Genau das, was die AfD unter Remigration versteht.

Der Unterschied? Bei Scholz heißt es Realpolitik. Bei der AfD: verfassungsfeindlich.

Hinzu kommt: Das Gutachten wurde am letzten Arbeitstag von Nancy Faeser gezielt an die Presse gegeben – eine Art Abschiedsgruß aus dem Innenministerium. Dass dieser Zeitpunkt mit Bedacht gewählt wurde, um der medialen Wirkung maximalen Vorschub zu leisten, liegt auf der Hand.

Zehn Belege für doppeltes Maßstäbe im Gutachten

S. 11: Verfassungsfeindlichkeit liegt laut Gutachten auch dann vor, wenn keine Straftat begangen wurde. Mit anderen Worten: Schon legale, aber politisch unerwünschte Aussagen reichen dem BfV aus, um eine Partei als verfassungsfeindlich einzustufen. Ein gefährlicher Präzedenzfall – denn damit wird die Grenze vom Recht zum reinen Gesinnungsurteil überschritten. Bei Linksextremen hingegen wird fehlende Strafbarkeit als Grund genannt, sie nicht zu beobachten.

2. S. 17–18: Die AfD spreche „völkisch“, weil sie kulturelle Identität betont. Dasselbe Vokabular bei Kurden, Palästinensern oder indigenen Gruppen wird als schützenswert bewertet.

3. S. 20: Der Begriff „Remigration“ sei Ausdruck von Radikalität – obwohl Scholz 2023 genau das forderte. Der Kontext macht die Parteilichkeit sichtbar.

4. S. 24: Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt als Angriff auf die Demokratie. Linke Kritik an Springer & Co. bleibt folgenlos.

5. S. 31: Das Gutachten stützt sich auf eine „Gesamtbetrachtung“, bei der auch ältere und für sich genommen nicht verfassungswidrige Aussagen zu einem angeblichen Gefahrenbild verdichtet werden. Die Behörde erklärt ausdrücklich, dass es nicht auf den Einzelfall, sondern auf die „Verdichtung mehrerer Aussagen und Positionierungen“ ankomme. Damit wird eine rückwirkende Umwertung legaler Meinungsäußerungen vorgenommen – und die Grundregel der politischen Entwicklung aufgehoben, wonach eine Partei aus Fehlern lernen und Positionen verändern darf. Wer heute gemäßigter auftritt, wird dennoch für Äußerungen von gestern verurteilt. Eine Methode, die man sonst nur aus autoritären Systemen kennt. Bei der Linkspartei gelten DDR-Verharmlosung und Mauer-Nostalgie als Jugendsünden.

6. S. 39: Die Rede von „deutscher Kultur“ gefährde angeblich die Menschenwürde. Heimatvereine und Bundespräsidenten nutzen denselben Begriff – folgenlos.

7. S. 51: Der Wunsch nach kultureller Bewahrung wird zur politischen Gefährdung hochstilisiert. „Vielfalt feiern“ darf man, „Tradition bewahren“ nicht.

8. S. 62: Der Begriff „Systemparteien“ sei gefährlich – obwohl Fridays for Future regelmäßig von „Politikversagen“, „Klimazerstörern“ und „Lobbypolitik“ spricht.

9. S. 77: Selbst glaubwürdige Distanzierungen vom Extremismus werden ignoriert – weil man sie nicht „für authentisch“ hält. Ein Meinungsurteil, kein Rechtsbeweis.

10. S. 91–93: Die Einstufung der Partei erfolgt nicht durch Gerichtsurteil, sondern durch einseitige Interpretation. Eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung.

Antifa, Linksjugend, Klimaaktivisten – mit Samthandschuhen angefasst

Besonders bezeichnend ist, wer nicht ins Visier des BfV gerät:

Die Antifa ruft auf Indymedia zur Sabotage auf, liefert Anleitungen für Brandanschläge – keine Beobachtung.

Die Linksjugend Solid fordert „Systemüberwindung“, „Auflösung des Eigentums“ und den „antifaschistischen Kampf mit allen Mitteln“. Keine Reaktion.

Die Letzte Generation blockiert Flughäfen, riskiert Rettungseinsätze, beschädigt Kunstwerke – wird aber als „zivilgesellschaftliche Bewegung“ beschrieben.

Der Grund liegt auf der Hand: Diese Gruppen stehen ideologisch näher an der Regierung. Ihre Sprache mag radikal sein – sie wird jedoch im Ton der Zeit gesendet, und das schützt offenbar besser als jedes Grundgesetz.

Der Verfassungsschutz schützt nicht die Verfassung

Früher war der Verfassungsschutz ein Frühwarnsystem gegen Extremismus – von links wie von rechts. In den 1970er-Jahren überwachte man mit dem Radikalenerlass sogar Beamtenanwärter mit DKP-Hintergrund. Selbst die Grünen wurden zeitweise observiert, als linksextreme Einflüsse vermutet wurden. Es war eine Institution, die auf den Schutz der demokratischen Ordnung bedacht war – nicht auf das politische Spiel.

Heute aber wird aus dem Bollwerk gegen Verfassungsfeinde ein Werkzeug gegen politische Gegner. Der Inlandsgeheimdienst wird instrumentalisiert, um oppositionelle Meinungen zu bekämpfen – nicht, weil sie Gewalt befürworten, sondern weil sie die falschen Fragen stellen.

Das Anti-AfD-Gutachten ist kein Schutzschild der Demokratie. Es ist ein Spiegelbild ihrer Aushöhlung.


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Kommentare

6 Antworten zu „Anti-AfD-Gutachten ist ein Pamphlet doppelter Maßstäbe“

  1. Avatar von KM
    KM

    Leute, ich habe es wirklich zweimal gelesen. Ab Seite 137 kann man es mit den Aussagen der CDU vergleichen. Da wundert es schon, dass die nicht auch als rechtsextrem bezeichnet werden. Es ist eine Schande, das Ding, oder sagen wir mal Wurschtblatt.

    Natürlich kann man nicht allen Aussagen zustimmen, aber es sind eben nur Aussagen, keine Handlungen, oder Aufrufe zu Gewalt, wie es die LINKEN machen. Wo ist denn da bitte schön, die Verhältnismäßigkeit.

    Die Gegenklage der AFD bringt es auf den Punkt. Ja, ich habe alle 195 Seiten gelesen.

    https://weltwoche.ch/daily/afd-klagt-gegen-den-verfassungsschutz-hier-lesen-sie-die-ausfuehrliche-klageschrift-der-afd-gegen-die-einstufung-als-gesichert-rechtsextremistisch/

    Auch der Unsinn der Vergleiche, und Deutungen, oder Auffassungen. Man hat das Gefühl, hier haben Kleinkinder dran gesessen. Was bitte schön, ist an den ganzen öffentlichen Quatsch, so geheimnisvoll, dass es unter Verschluss gehört.

    Jeder der in den sozialen Medien unterwegs ist, kennt die Sprüche, aber dass es jetzt sogar schon extremistisch ist, wenn man verlangt, dass Kinder Deutsch zu lernen haben, oder DDR Vergleiche zu ziehen, dass glaubt kein Mensch.

    Die Krönung ist wirklich, dass man die Flugblätter von Airwanger als dummen Jungenstreich abtut, aber die Aussage von Höcke, als total extremistisch zieht, nur weil er sagt, dass man alte Kamellen rausholt, ist es gleich eine Verharmlosung des NS, wie blöd halten die uns eigentlich.

    Ich weiß, es liest sich an manchen Stellen echt schwierig, aber haltet durch, es hat viele Lacher. Wenn man dann die Gegenklage liest, wird es besser. Und man sollte das Gutachten auch mit dem Fokus lesen, der BV agiere „nicht im freien politischen Raum“. Vielmehr müsse es sich an das Bundesverfassungsschutzgesetz halten. Darin aber gebe es die Kategorie „gesichert rechtsextremistisch“ gar nicht. Das BfV arbeitet insofern mit einem nicht-rechtlichen, also einem juristisch unzutreffenden Begriff.

    Ein Verbot werden die nie hinbekommen, mit einer einfachen Sammlung von Zitaten. Der BV sollte sich mal lieber auf die LINKEN konzentrieren, denn die rufen zur Gewalt auf und führen diese auch aus, aber hier passiert eben nichts.

    Ich kann nur sagen, ja war eine lange Nacht, aber das Gutachten ist Schrott vor den Herrn.

  2. Avatar von Ralf.Michael
    Ralf.Michael

    Meinungen sind Schön, muss man aber nicht teilen ! Aber so einen Schwachsinn
    habe ich noch Nie, Never Ever gelesen. Echt jetzt, Wer verzapft so einen Müll ?
    Schämt Euch !

  3. Avatar von Helmut S. - ADMIN

    »Der Verfassungsschutz schützt nicht die Verfassung«

    Kann der sog. Verf.schutz auch nicht!! Warum nicht??

    In Politikerreden und Artikeln sogenannter „Qualitätsmedien“ (Print & TV), aber leider auch in den meisten ‚Alternativen Medien‘, werden Begriffe wie beispw. Verfassung, Verfassungsgericht, Verfassungsschutz, verfassungsfeindliches Auftreten etc. verwendet. Dazu folgendes zur Klarstellung:

    Deutschland hat KEINE Verfassung, die Siegermächte gaben uns ein Grundgesetz. Das Grundgesetz wird von niemandem geschützt. Es gibt kein Grundgesetzschutz, sondern einen Verfassungsschutz – OHNE Verfassung. Es gibt kein Bundesgrundgesetzgericht, sondern ein Bundesverfassungsgericht – OHNE Verfassung.

    Das Grundgesetz, immerhin NICHT(!) durch ein Referendum zu Verfassungsrang erhoben, könnte ‚Legitimität‘ bestenfalls nicht anders als durch die Praxis erlangen. Doch die Praxis zeigt seit Jahrzehnten, dass die Mehrheit sogenannter ‚Volksvertreter‘ auf die im Grundgesetz verankerten Werte wie Menschenwürde, das Leben, Innere Sicherheit, Individuelle Freiheit, Soziale Gerechtigkeit, Volkssouveränität und Demokratie pfeifen. Und sie sagen es auch ungeniert: Was interessieren mich unsere Wähler.

    Es ist ziemlich dumm zu denken, na egal, ist doch dasselbe – die Leser wissen doch was gemeint ist. Ist doch reine Wortglauberei. NEIN – ist es NICHT!

    Gerade die AfD und ihre Wähler (ich gehöre dazu) faseln dauern von Patriotismus, Stolzismus etc. etc. und kennen nicht mal die existenziellen, eklatanten Unterschiede zw. Grundgesetz und einer Verfassung.

    »Die Dinge falsch benennen heißt zum Unglück der Welt beitragen.«
    »Misnaming Things Means Contributing to the Misfortune of the World.«
    »Mal nommer un objet, c’est ajouter au malheur de ce monde.«

    LESETIPP: Warum hat Deutschland keine Verfassung? von Jochen Mitschka, 27. April 2025
    https://tkp.at/2025/04/27/warum-hat-deutschland-keine-verfassung/

    Gruß

    1. Avatar von Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet....
      Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet….

      Ja,warum haben sie keine Verfassung,wer das wohl war ? 👈

  4. Avatar von Susan
    Susan

    Zitate:
    „Die Antifa ruft auf Indymedia zur Sabotage auf, liefert Anleitungen für Brandanschläge – keine Beobachtung.

    Die Linksjugend Solid fordert „Systemüberwindung“, „Auflösung des Eigentums“ und den „antifaschistischen Kampf mit allen Mitteln“. Keine Reaktion.

    Die Letzte Generation blockiert Flughäfen, riskiert Rettungseinsätze, beschädigt Kunstwerke – wird aber als „zivilgesellschaftliche Bewegung“ beschrieben.“

    Es fehlt: Der Islam. Die Islamisten, die hier einwandern, scheißen auf unser Grundgesetz und wollen hier die Scharia einführen. Keine Reaktion.

  5. Avatar von Mathias
    Mathias

    Dieser Verfassungsschutz muss sofort abgeschafft werden, wegen Verfassungsfeindlichkeit. Und die Personen müssen durch ein GSG9 Kommando dingfest gemacht werden. Wie werden in den nächsten Tagen sehen, wie intelligent dieses Volk ist !

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