Anstiftung zur Geschlechtsumwandlung in der Pubertät ist ein Verbrechen

Zum Antrag der AfD-Bundestagsfraktion “Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie vor geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen”:

“Der AfD-Antrag zum gelb-grünen ‘Selbstbestimmungsgesetz’ stellt klar: Die AfD-Fraktion ist gegen sogenannte geschlechtsangleichende Behandlungen und Operationen (faktisch Geschlechtsumwandlungen) bei Kindern und Jugendlichen. Eine so schwerwiegende Entscheidung wie die zur Amputation der Geschlechtsorgane kann allenfalls nur mit der Reife und Einsichtsfähigkeit des Erwachsenenalters getroffen werden.

Die Entwürfe zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz von den Grünen und der FDP liefern Kinder und Jugendliche einer menschenverachtenden Machbarkeitsideologie aus. Schon Kinder ab 14 Jahren sollen auf ihren Wunsch ‘geschlechtsangleichend’ behandelt werden. Mitten in der Pubertät sollen sie mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen manipuliert und schon als Minderjährige operiert werden, das heißt Gebärmütter, Brüste und Genitalien entfernt bekommen. Dies soll gegen den Rat von Psychotherapeuten und den Willen ihrer Eltern erlaubt sein, allein aufgrund der Launen unreifer Jugendlicher, die durch unrealistische, mediale Schönheitsideale verwirrt werden. Dabei ist erst kürzlich die Werbung für Schönheitsoperationen an Jugendlichen gesetzlich verboten worden, weil diese noch zu unreif sind, um die Tragweite solcher Operationen zu erkennen. Operative Korrekturen an den Nasen junger Mädchen gehen zu weit, aber Selbstverstümmelung und Sterilisation sollen gefördert werden – das ist die perverse Transgender-Ideologie, die Grüne und FDP der Gesellschaft aufzwingen wollen mit irreversiblen Schäden für die Betroffenen.”



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