Analyse: Ist die Junge Alternative zu radikal für die AfD?

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Die Artikelserie „Wird die Junge Alternative zerschlagen? Zum Umgang der AfD mit ihrer Parteijugend“ befasst sich mit der Debatte um die Zukunft der Jungen Alternative (JA), der Jugendorganisation der AfD. Der Bundesvorstand der AfD möchte die JA abgliedern und durch eine neue Organisation ersetzen, während der Bundeskonvent der JA eine Reform und stärkere Einbindung in die Partei anstrebt.

Ein Hauptargument für die Abgliederung ist der Schutz der JA vor einem möglichen staatlichen Verbot. Vereine können in Deutschland leichter verboten werden als Parteien. Der rechtliche Status der JA ist jedoch unklar. Einige Experten argumentieren, dass die JA durch ihre Angliederung an die AfD vom Parteienprivileg geschützt ist, während andere dies bezweifeln. Es gibt keine eindeutigen Gerichtsentscheidungen zu dieser Frage.

Der Autor, Gerhard Vierfuß, argumentiert, dass beide Reformvorschläge der JA den Schutz gewährleisten könnten. Das Juso-Modell der SPD und das Modell der Jungen Nationalisten der Partei „Die Heimat“ (früher NPD) bieten nach seiner Analyse ausreichenden Schutz. Er kritisiert den Entwurf des AfD-Bundesvorstands als „dilettantisch“ und warnt vor einer Schutzlosigkeit der JA bei sofortiger Abgliederung.

Im zweiten Teil der Artikelserie untersucht Vierfuß das Argument, dass die JA durch ihre Radikalität eine Gefahr für die AfD darstelle. Er analysiert die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zur Beobachtung der AfD und der JA durch den Verfassungsschutz. Das OVG NRW sieht bei beiden Organisationen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere die Menschenwürdegarantie.

Vierfuß betont, dass die Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“ an sich nicht verfassungswidrig sei. Das OVG NRW stellt klar, dass die „Bewahrung der ethnisch-kulturellen Identität“ ein legitimes Ziel der Politik ist. Problematisch wird es erst, wenn dieser Begriff mit einer politischen Zielsetzung verknüpft wird, die die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage stellt.

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die JA nicht radikaler als die AfD ist und die AfD-Führung die JA nicht für ihr Auftreten kritisieren sollte. Stattdessen sollten beide Organisationen lernen, die Grenze zwischen legitimer Politik und verfassungsrechtlich bedenklichen Äußerungen zu erkennen.


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