Zum Stichtag 31. Oktober 2019 seien im Ausländerzentralregister (AZR) 162 minderjährige Personen mit dem Familienstand “verheiratet” gespeichert gewesen, erklärt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen seien in Deutschland keine Ehen unter Beteiligung Minderjähriger geschlossen worden, heißt es weiter. Also alles halb so schlimm … oder?