Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/13809) das Recht auf ein analoges Leben. Digitale Diskriminierung bei Sozialleistungen müsse verhindert werden, schreiben die Abgeordneten laut „heute im Bundestag“.
Die Fraktion weist darauf hin, dass das OZG Änderungsgesetz (OZG= Onlinezugangsgesetz) das Prinzip „Digital First“ verfolgt, was elektronische Verwaltungsdienstleistungen zum Regelfall macht und das Verhältnis von analogen zu digitalen Verfahren verändert. Gleichzeitig besteht jedoch bei älteren Bürgern und Menschen mit Behinderungen oft ein Mangel an praktischen Fähigkeiten zur Online-Nutzung. Daher fordern die Abgeordneten einen Gesetzentwurf, der das Recht auf einen nicht-digitalen Zugang zu allen Sozialleistungen sichert und garantiert, dass Bürger, die diesen Zugang wählen, bei der Erbringung von Sozialleistungen nicht benachteiligt werden.
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