Achteinhalb Jahre und Bleiberecht für Mias Mörder

Das Jugendstraftrecht sieht zehn Jahre Höchstrafe vor, aber Mias Mörder kam mit achteinhalb Jahren davon. In diesem DM-Markt hatte er sie brutal abgeschlachtet, seitdem ist in Kandel nichts mehr wie es war.

Foto. O24

Die Strafe hätte sogar noch wesentlich höher ausfallen können, wenn eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden wäre, ebenso wäre anschließende Sicherheitsverwahrung im Maßregelvollzug eine Option gewesen. Auch die Tatsache, dass sich der Mörder als minderjährig ausgegeben hat, spielte vor Gericht keine Rolle, sondern führte zur Verhandlung nach Jugendstrafrecht unter Ausschluß der Öffentlichkeit – eine Farce.

Nach Verbüßung der Strafe kann Mias Mörder mit einem dauerhaften Bleiberecht rechnen – und ebenso wahrscheinlich mit einer vorzeitigen Entlassung. Während deutsche Gerichte in zweifelhaften Verfahren deutsche Angeklagte ohne hinreichende Beweise zu hohen Strafen verurteilen, kommt ein brutaler Mörder mit einer milden Strafe davon.

Der sogenannte Dresdner Moscheebomber hat niemanden getötet, wurde aber zu fast zehn Jahren Haft verurteilt. Zweierlei Maß ist offenbar zum Standard vor Gericht geworden.

 



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