Wer diesen Parteien am 26. September seine Stimme gibt oder es bereits per Briefwahl getan hat, trägt auch Verantwortung an der Abtreibungspandemie, die alleine in Deutschland jährlich an die 100.000 Opfer fordert.
Für die einen ist es ein Frühchen, für die anderen ein Fötus. Und von diesen unterschiedlichen Betrachtungsweisen hängt es mitunter ab, ob ein Mensch überleben darf oder nicht. Die Medizin verdient in beiden Fällen daran. Doch die Versorgung schwer geschädigter Frühgeburten, die nicht ohne Behinderung Komplikationen bei der Geburt durchgestanden haben, ist wohl nicht so einträglich, wie das Geschäft mit den Abtreibungen. Und die Abtreibungslobby hätte bei einem RotRotGrünen Bündnis allen Grund zum Feiern. Denn ein Blick in Wahlprogramme und ein paar Klicks zu veröffentlichten Meinungen machen klar, mit wem man es zu tun hat. Menschen, die den Menschen verachten und ein heranreifendes Leben als Zellhaufen sehen.
Ein trauriges Beispiel gab vor einigen Monaten die SPD-Politikerin Anna Kassautzki ab. Sie kandidiert im Wahlkreis Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I. für den Bundestag. Der jungen Frau passten die Richtlinien des Universitätsklinikums Greifswald für Abtreibungen nicht in den Kram. Flugs übte sie Druck mit einer Online-Petition aus, in der sie forderte, die Klinik müsse „Schwangerschaftsabbrüche“ anbieten und selbiges für Studenten lehren. (1, 2) Bald könnte sie im Bundestag noch aktiver das „Menschenrecht auf Abtreibung“ mit gestalten.
Was sagen die Parteien, nicht nur einzelne Politiker zum Recht auf Kindstötung im Mutterleib?
Alle Parteien, die den § 218 des Strafgesetzbuches, der Schwangerschaftsabbrüche rechtlich regelt, streichen wollen, wollen Abtreibung bis zur Geburt erlauben. Denn wenn es keine gesetzliche Grundlage für das ungeborene Leben gibt, ist es rechtsfrei und kann bis zur Geburt abgetrieben werden, klärt das Portal 1000plus.net auf. Und weiter werden die entsprechenden Passagen aus den Programmen der Parteien zitiert:
- Im Grünen Programmentwurf zur Bundestagswahl 2021 steht: „Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme.“
- Die SPD nennt ihr Wahlprogramm für 2021 „Zukunftsprogramm“. Darin fordert die Partei: „Länder und Kommunen [müssen] dafür sorgen, dass Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, Schwangerschaftsabbrüche als Grundversorgung anbieten … Zudem stellen wir in Hinblick auf die Paragraphen 218 ff. fest: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.“
- Der Wahlprogrammentwurf der Linken ist dementsprechend klar: „Die Paragrafen 218 bis 219 b Strafgesetzbuch (StGB) wollen wir streichen.“
Eine weitere Meinung zum Thema finden Sie hier:
Wolfgang Prabel: Nein zum Fötentöten: „So schilderte der ehemalige US-Abtreibungsarzt Dr. Anthony Levatino in mehreren Videos und vor dem US-Kongress die Methode der „Nicht-Intakten Dilatation und Extraktion“. Dabei wird das Baby mit einer Zange im Mutterleib in Stücke gerissen und durch den Geburtskanal entfernt. Der Schädel, das größte Teil des Fötus, wird mit der Zange zerquetscht und das Hirn abgesaugt, bevor es entfernt werden kann.“
Geben Sie ihre Stimme niemanden und keiner Partei, den das Töten von Kindern im Mutterleib kalt lässt, der ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ fordert und gleichzeitig dabei vorgibt, den betroffenen Frauen zu helfen. Es geht ums Geschäft und es ist ein Geschäft mit dem Tod.