Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner Sitzung die dramatische Finanzlage vieler Kommunen angesprochen und berichtet, dass derzeit keine konkreten Schritte zur Verbesserung der Situation geplant sind. Die Länder sind für die Finanzausstattung der Kommunen zuständig, während der Bund im letzten Jahr ein Defizit von 87,6 Milliarden Euro verzeichnete.
In einem Bericht über die Fachkonferenz zu Kommunalfinanzen betont die Regierung, dass der Bund sich verstärkt auf eigene Aufgaben wie Verteidigung und soziale Sicherung konzentrieren müsse, wobei der Finanzierungsbedarf enorm sei. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Entlastungsleistungen für Kommunen an fiskalische und politische Grenzen stoßen. Bei der Konferenz forderten Kommunalvertreter Kompensation für übertragene Aufgaben und erhobene Standards, insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Bundesteilhabegesetz, Flüchtlingskostenfinanzierung und Krankenhausfinanzierung.
In der Konferenz wurde die Altschuldenproblematik der Kommunen behandelt, wobei der Bund einen Vorschlag zur einmaligen Altschuldenübernahme vorlegte und eine Grundgesetzänderung als notwendig erachtete. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betonte die Bedeutung des Sozialen Wohnungsbaus und kündigte an, dass der Bund die Länder von 2022 bis 2028 mit 21,65 Milliarden Euro unterstützen werde. Für den Bundeshaushalt 2025 sind 3,5 Milliarden Euro eingeplant, und im Rahmen der Städtebauförderung wurde das Programm „Lebendige Zentren“ mit 300 Millionen Euro hervorgehoben.
Quelle: hib


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