Symbolbild: O24 / Auto mit Ukraine Kennzeichen rücksichtslos auf dem Grünstreifen geparkt

500 Knöllchen nicht bezahlt: Ukrainer kommen in Neu-Ulm ungeschoren davon

Neu-Ulm. Der Neu-Ulmer Landtagsabgeordnete Franz Schmid (AfD) kritisiert die Stadt für ihren Umgang mit Verkehrsverstößen ukrainischer Autofahrer. Aus einer Antwort des bayerischen Verkehrsministeriums auf eine Anfrage Schmids geht hervor, dass die Stadt seit Beginn des Ukrainekrieges fast 500 Bußgeldverfahren eingestellt hat. Grund dafür: Die Anschrift des Halters eines ukrainischen Fahrzeugs ließ sich nicht ermitteln oder das Verfahren wurde mangels Erfolgsaussichten gar nicht erst eröffnet.

Im Vergleich zu anderen Kommunen sticht die Stadt Neu-Ulm mit dieser Zahl deutlich hervor. In Kaufbeuren wurden 19, in Memmingen 140 und im Landkreis Neu-Ulm lediglich 3 entsprechende Verfahren eingestellt. Im Ostallgäu waren es 96 und im Unterallgäu geschätzte 5. Die Landeshauptstadt München erhebt diese Zahlen erst gar nicht.

Franz Schmid zeigt sich empört: „Es kann nicht sein, dass ein Teil der sich hier aufhaltenden Ukrainer falsch parken, als Temposünder überführt werden oder andere Verkehrsdelikte begehen und dann einfach ohne Bußgeld damit davonkommen! Die Einheimischen werden für jedes Falschparken zur Kasse gebeten, also muss das bei Ukrainern auch so sein! Dass besonders die Stadt Neu-Ulm extrem viele Knöllchen gegen Ukrainer nicht ahndet, ist eine bemerkenswerte Besonderheit. Offenbar kümmert sich CSU-Bürgermeisterin Katrin Albsteiger lieber um Sprechverbote gegen patriotische Aktivisten als um ihre Hausaufgaben. Zeit, dass sich was dreht!“

Schmid hatte in seiner Anfrage an die Staatsregierung unter anderem wissen wollen, wie viele Bußgeldverfahren in verschiedenen bayerischen Städten und Landkreisen eingestellt wurden, weil die Anschrift des Halters eines ukrainischen Fahrzeugs nicht ermittelt werden konnte. Außerdem wollte er wissen, inwieweit sich die Staatsregierung für Gesetzesänderungen einsetzt, um die Halter nichteuropäischer Fahrzeuge einfacher identifizieren zu können.

Die Staatsregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass der Bund für den Straßenverkehr und das Kraftfahrwesen zuständig sei. Es gebe aber verschiedene Möglichkeiten, verhängte Bußgelder zu vollstrecken. Für in Deutschland lebende Ukrainer gelten die regulären Vollstreckungsmöglichkeiten. Sofern Bußgelder gegen Personen mit Wohnsitz in Nicht-EU-Ländern vollstreckt werden sollen, kommen Maßnahmen wie Erzwingungshaft und Vollstreckungsersuchen an den Zoll infrage.

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