Der Digitalausschuss hat am Mittwochnachmittag den Prüfbericht der Bundesnetzagentur zur TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) und einen Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne und FDP angenommen. Der Antrag, den auch die AfD unterstützte, fordert eine Vereinfachung des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet und eine Überarbeitung von Software zur Bandbreitenmessung. Ziel der Prüfung war es, die Anforderungen für Internetzugang und Sprachkommunikation zu überprüfen, wobei die Bundesnetzagentur höhere Mindestgeschwindigkeiten vorschlug. In der Diskussion betonten Koalitionsredner die Notwendigkeit umfassender Verbraucherinformationen, während die Union Finanzierungsdetails anfragte und Die Linke die Anpassungen als unzureichend kritisierte. Die BNetzA plant, das Verfahren noch dieses Jahr abzuschließen.
In Deutschland gibt es immer noch Regionen, in denen kein Internet verfügbar ist weder über Festnetz, noch mobil. Das Recht auf Internet Mindestversorgung klingt ein wenig nach Kindergarten, man hat Anspruch auf einen Platz, in der Realität bedeutet das, dass man im Ernstfall auf einer Warteliste landet.
Was aber wenn man diese Segnungen der Technik überhaupt nicht für sich beanspruchen will? Es gibt dann bei dem Zwang zur Digitalisierung eine Ausrede weniger. Und ein Recht auf analoges Leben ist nicht im Grundgesetz verankert. In Österreich haben die Parteien, wenn auch nur aus wahlkampftaktischen Gründen ein erstes Umdenken erkennen lassen. So stellte die FPÖ letzten Monat einen Antrag für Bargeld-Erhalt und Recht auf analoges Leben. Getan hat sich freilich nichts.






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2 Antworten zu „Recht auf schnelles Internet – ein zweischneidiges Schwert“