KI-generiertes Symbolbild: Mitarbeiter in einer Cyber-Leitstelle überwacht Computersysteme

Geheimdienste dürfen hacken und sabotieren: Kabinett rüstet BND und Verfassungsschutz auf

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Das Bundeskabinett will Deutschlands Geheimdienste mit neuen Befugnissen ausstatten, die weit über klassisches Beobachten und Auswerten hinausgehen. BND und Verfassungsschutz sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen in IT-Systeme eindringen, technische Einrichtungen lahmlegen und Gefahren auch mit operativen Mitteln abwehren dürfen.

Offiziell verkauft die Bundesregierung die Reform als Antwort auf Spionage, Cyberangriffe, Terrorismus und hybride Kriegführung. Praktisch verschiebt sich damit jedoch eine entscheidende Grenze: Dienste, die im Geheimen arbeiten, bekommen Werkzeuge, die bisher eher Polizei, Militär oder Spezialbehörden zugeordnet wurden.

Für den Bundesnachrichtendienst ist vorgesehen, dass er bei konkreten Gefahren durch ausländische Staaten oder terroristische Strukturen im Ausland nicht mehr nur Informationen sammelt. Er soll Computersysteme angreifen und in besonders schweren Fällen auch Anlagen oder Geräte sabotieren können, wenn von ihnen eine akute Gefahr ausgeht. Im Verteidigungsfall soll die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr enger werden.

Auch der Verfassungsschutz soll technisch aufgerüstet werden. Genannt werden Online-Durchsuchungen, heimlicher Zugriff auf Computer und Smartphones sowie der Einsatz angekaufter Sicherheitslücken. Selbst Tatmittel wie Waffen, Sprengstoffgrundstoffe oder IT-Geräte könnten bei unmittelbarer schwerer Gefahr unbrauchbar gemacht werden.

Der kritische Punkt bleibt die Kontrolle. Wenn Behörden im Verborgenen hacken, sabotieren und überwachen dürfen, reicht der Hinweis auf neue Gremien nicht aus. Gerade frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur BND-Überwachung zeigen, dass der Staat bei geheimdienstlichen Befugnissen regelmäßig an die verfassungsrechtlichen Grenzen stößt.

Noch ist das Gesetzespaket nicht endgültig beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen beraten. Dort wird sich zeigen, ob die Schranken tatsächlich greifen oder ob Deutschland seinen Geheimdiensten einen Werkzeugkasten übergibt, der unter dem Etikett Gefahrenabwehr tief in Bürgerrechte, IT-Sicherheit und parlamentarische Kontrolle hineinreicht.

Mehr Hintergründe und die zugrunde liegenden Verweise: F-News: Geheimdienste dürfen hacken und sabotieren. Weitere Grundlagen sind Angaben des Deutschen Bundestages, Berichte von NDR/WDR und netzpolitik.org.