Verbotene Zwangsmaßnahmen in heilpädagogischer Einrichtung #Wittekindshof

Symbolfoto: albund / 123RF Standard-Bild

Am Dienstag durchsuchten ab dem Vormittag Polizeikräfte der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke mit Unterstützung von Beamten aus allen ostwestfälisch-lippischen Polizeibehörden die Räumlichkeiten des sogenannten Geschäftsbereichs 4 des Wittekindshofs in Bad Oeynhausen.

Gegen den Leiter des Geschäftsbereichs, einen 55-jährigen Mann, besteht der Anfangsverdacht, dass er insbesondere im dortigen Bereich “Heilpädagogische Intensivbetreuung” Zwangsmaßnahmen wie Verschluss im eigenen Zimmer und in einem speziell hierfür angelegten Raum sowie Fixierungen von Bewohnern anordnete, ohne dass ein richterlicher Beschluss hierfür vorlag beziehungsweise zur Weiterführung der Maßnahme eingeholt wurde. Es wird daher gegen ihn insbesondere wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung ermittelt.

Im Rahmen der mehrstündigen Aktion wurden mehrere Gebäude auf dem weitläufigen Gelände im Ortsteil Volmerdingsen durchsucht. Dabei stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial, darunter Aktenordner und andere Daten, sicher. Diese werden nunmehr zur Überprüfung des Anfangsverdachtes ausgewertet.

Auf Grund des umfangreichen Materials und möglicherweise den daraus resultierenden Vernehmungen verschiedenster Personen geht die Staatsanwaltschaft von einem längeren Verfahren aus. Im Vorfeld hatte sie beim Amtsgericht Bielefeld einen Durchsuchungsbeschluss beantragt.

An dem von den Behörden sorgfältig vorbereiteten Einsatz waren rund 70 Beamte vor Ort beteiligt. Darunter befanden sich auch IT-Experten. Zudem war ein Staatsanwalt vor Ort anwesend. Die Aktion dauert derzeit noch an und verlief bisher reibungslos


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