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Unfassbar: Wegen Mordversuch vorbestrafter terrorverdächtiger Asylbewerber hatte Wochenendurlaub

Eine weitere Folge aus dem Freiluft-Irrenhaus Deutschland.

Der jüngere der beiden Brüder, die am Wochenende unter Terror-Verdacht in Castrop-Rauxel festgenommen worden waren, ist im Januar 2019 vom Landgericht Dortmund wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das bestätigte Staatsanwalt Henner Kruse von der Staatsanwaltschaft Dortmund dem WESTFALEN-BLATT. “Der Mann hatte damals einen großen Ast von einer Brücke auf die A 45 geworfen.”

Der Ast war auf der Motorhaube eines Autos gelandet, die Fahrerin hatte einen schweren Schock erlitten. Als Motiv des Täters hatte das Gericht Frust angenommen. Wegen seiner Suchterkrankung sei der Asylbewerber nach anfänglicher Verbüßung im Gefängnis zur Therapie in eine Suchtklinik nach Hagen verlegt worden. “Die Therapie war noch nicht so erfolgreich, dass der Rest der Strafe zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können”, sagte Staatsanwalt Kruse. Dem Mann sei aber erlaubt worden, am Wochenende bei seinem Bruder zu übernachten.



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Kommentare

  1. Es handelt sich um einen Angehörigen des verbrecherischen Mullah-Regime-Staates, also einen IRANER, demnach also um einen MOSLEM.

    Wer den angesichts des Mordversuchs und der NICHT therapierten (und möglicherweise auch NIE zu therpierenden) Sucht frei herumlaufen läßt, kann beim besten Willen nicht mehr alle Latten am Zaun haben.

    Der notwendig gewordene SEK-Einsatz hat das jetzt eindrucksvoll bewiesen.

    REsozialisierung funktioniert bei solchen Gestalten schlichtweg nicht. Das ist nichts weiter als eine linksgrün-versiffte Gutmenschen-Schimäre. die fürchterliche Folgen haben kann, und wohl auch beinahe gehabt hätte.

    Offenbar hocken inzwischen an allen Schaltstellen dieses Regimes Verrückte.

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    1. und wer kümmert sich um die vorgesetzten…. das müssen die bürger machen…
      also: dateien speichern…………. soll keiner sagen das war ich nicht… !
      -wir klären und deken auf:
      hausbesuche helfen immer….

  2. Wieder ein Skandal einer teils ideologisch verblendeten fahrlässigen Justiz, die ihrer Aufgabe, die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern zu schützen, viel zu oft nicht gerecht wird!

    Es müsste sich eigentlich inzwischen bei Entscheidern über solche Fälle herumgesprochen haben, dass bei ISlamistisch gehirngewaschenen fanatisierten Tätern die Wiederholungsgefahr besonders hoch ist, da ihre Ideologie ihnen bekanntlich aufträgt, uns und unsere Gesetze zu missachten und sogar uns “Ungläubige” zu töten.

    Wer sich als angeblich Schutz Suchender hier eingeschlichen hat und dann hier Straftaten begeht, sollte grundsätzlich unmittelbar aus der Haft in sein Herkunftsland zurück gebracht werden und bei Abschiebe-Hindernissen bis zur Ausreise in geschlossenen Abschiebe-Zentren bleiben müssen.

    Es ist absolut verantwortungslos, einen wegen Mordversuchs oder anderen Kapitalverbrechens Verurteilten wegen IRGENDEINER Begründung vor Verbüssung seiner Strafe in Freiheit herumlaufen zu lassen.
    Das vermeintliche Wohl des Täters wurde auch in diesem Fall wieder über den Schutz der Menschen hier vor brutalen Gewalttätern gestellt.

    Abgesehen davon hätte die angeblich erforderliche Therapie einer angeblichen Suchtkrankheit auch im Gefängnis durchgeführt werden können, da eine Suchttherapie immer darin besteht, den Süchtigen zur Abstinenz von seinem Suchtmittel und zur Korrektur seiner süchtigen Fehlhaltung zu bewegen, was im Gefängnis genauso viel bzw. genauso wenig erfolgversprechend ist wie in einer Suchtklinik.

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