Torgelow: Übten Bürger Selbstjustiz gegen mutmaßlichen Kinderschänder?

geralt / Pixabay

Ueckermünde. Nachdem in Torgelow mehrfach Kinder von einem älteren Mann angesprochen worden sein sollen, wurde der Verdächtige von der Polizei identifiziert. Handelt es sich dabei um einen bereits einschlägig vorbestraften bzw. amtsbekannten Wiederholungstäter? Darauf lassen die dürftigen Informationen zumindest schließen, denn Angehörige sollen eine “medizinische Betreuung” des Mannes veranlasst haben. Offenbar ist der Mann nicht nur den Behörden bekannt, denn kurz darauf sollen Unbekannte seinen PKW beschädigt haben. Die Polizei warnt deshalb vor Selbstjustiz.

Pressemitteilung der Polizei: Am 05.09.2019 informierte die Polizeiinspektion Anklam, dass in der vergangenen Zeit mehrere Hinweise im Polizeirevier Ueckermünde eingegangen sind, wonach in Torgelow Kinder von einem älteren Mann verdächtig angesprochen wurden. Die Polizei in Ueckermünde ging bereits den ersten Hinweisen nach und ergriff alle möglichen Maßnahmen. Bei dem besagten Mann handelt es sich um einen 68-Jährigen aus der Region.

Angehörige des Mannes konnten nun erwirken, dass sich der Herr in medizinische Betreuung begeben hat. Er befindet sich in ärztlicher Obhut.

In diesem Zusammenhang erhielt das Polizeirevier Ueckermünde am Freitagnachmittag (06.09.2019) den Hinweis, dass der weiße PKW Skoda des Mannes beschädigt wurde. Durch bislang unbekannte Täter wurden die beiden Seitenspiegel zerstört. Weiterhin hatten am Samstagabend (07.09.2019) drei Zeugen die Polizei verständigt, weil mehrere Scheiben des PKW eingeschlagen wurden. Der Gesamtschaden beträgt über 2.000 Euro. In beiden Fällen wurden Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung erstattet und die Kriminalpolizei Ueckermünde hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei weist nochmals und ausdrücklich darauf hin, dass Strafverfolgung und Gefahrenabwehr Aufgabe der Justiz und der Polizei sind. Durch solche Aktionen machen sich die Handelnden selbst strafbar. Mit diesem Verhalten wird weder den Opfern, noch den Strafverfolgungsbehörden geholfen. Selbstjustiz ist keine Form der Zivilcourage.



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