Syrer wegen Terrorverdacht in Haft – kein Zusammenhang mit Terror in Brüssel und Paris

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen Shaas E. M. erwirkt.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat Irak und Großsyrien” (ISIG) angeschlossen zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB, §§ 1, 105 JGG). Der Beschuldigte soll sich 2013 in Syrien dem ISIG angeschlossen haben und sich dort zumindest bis August 2015 als Mitglied dieser terroristischen Vereinigung beteiligt haben. Den bisherigen Ermittlungen zufolge nahm der Beschuldigte an verschiedenen Militäroperationen des ISIG teil. Zu einem späteren Zeitpunkt soll er Lebensmittel zwischen verschiedenen Stützpunkten der Vereinigung transportiert haben.

Es liegen bislang keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagspläne oder -vorbereitungen des Beschuldigten vor.

Ein Zusammenhang mit den terroristischen Anschlägen in Frankreich und Belgien besteht nicht.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 StGB) eingeleitet und ihn am 22. März 2016 vorläufig festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren wegen des Tatvorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland übernommen. (ots)

 



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