Sexuelle Belästigung von mutmaßlichen Asylbewerbern – wütender Vater erhält Strafanzeige wegen Facebook Eintrag

Brüggen-Bracht: Mehrere Nutzer einer Facebookgruppe hatten die Polizei auf einen mittlerweile gelöschten Beitrag eines Vaters aufmerksam gemacht.

Er behauptete, seine Tochter sei von mutmaßlichen Asylbewerbern belästigt worden und drohte für das nächste Mal Gewaltanwendung gegen deren Unterkunft, einer Turnhalle in Bracht, an. Die Polizei nahm Ermittlungen sowohl wegen des Verdachts einer Sexualstraftat als auch der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten auf.

Der 37-jährige Mann aus dem Kreisgebiet konnte identifiziert werden. Tatsächlich kam es wohl am Dienstag zu einem Übergriff an einer Haltestelle. Eine 16-jährige Schülerin war zu Fuß in Richtung Bracht unterwegs, als ihr zunächst ein Mann auf einem Fahrrad entgegenkam, der ihr Kusshände zuwarf. Zeitgleich näherten sich von hinten zwei weitere Männer auf Fahrrädern, die das Mädchen unsittlich berührten. Das Mädchen wehrte die Übergriffe ab, worauf die Männer in unterschiedliche Richtungen davon fuhren. Der erste Mann entfernte sich in Richtung Brüggen, die beiden anderen in Richtung Bracht.

Die Männer werden wie folgt beschrieben Der erste Mann war dünn, etwa 165 cm groß, dunkles kurzes Haar, etwa 40 bis 45 Jahre alt. Er trug ein Käppi in dunkelblau oder schwarz und eine dunkle Jacke. Er war mit einem dunklen Damenfahrrad unterwegs. Der zweite Mann war ebenfalls dünn, aber größer. Er war etwa 20 Jahre alt und hatte ebenfalls kurze, dunkle Haare. Er trug eine hellblaue Baseballkappe ohne Aufschrift. Seine Gesichtshaut war heller als die des ersten Verdächtigen. Er trug eine Kapuzenjacke in hellblau mit weißem Reißverschluss (Sweatshirt). Er hatte ein älteres Herrenrad bei sich. Der dritte Mann war etwas älter als 20 Jahre und deutlich größer und viel kräftiger als die beiden Erstbeschriebenen. Auch er hatte kurze, dunkle Haare und war mit einer schwarzen Jacke aus Nylonstoff bekleidet. Er hatte ein dunkles Herrenrad bei sich.

Unabhängig von den weiteren Ermittlungen hinsichtlich des Übergriffs auf seine Tochter wurde dem 37-jährigen Autor des Chatbeitrages noch am gestrigen Abend deutlich gemacht, dass es besser sei, nicht nur in sozialen Medien über Straftaten zu berichten, sondern immer vorrangig die Polizei zu informieren. Private Veröffentlichungen könnten einerseits zu ungewünschten Reaktionen führen, aber auch Ermittlungen gefährden oder Tatklärungen behindern oder gar vereiteln. Das Verfolgen von Straftaten und deren Ahndung obliegt alleine der Polizei bzw. der Justiz. Zudem besteht hier der Verdacht, der Autor könne sich möglicherweise strafbar gemacht haben.

Der Staatsschutz Mönchengladbach ermittelt wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Der § 126 Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Unüberlegte Posts oder gar bewusste Hetze im Internet können Straftaten darstellen, appellierte die Polizei deshalb noch einmal ausdrücklich. Der Dank der Polizei gelte den Meldern, die nicht tatenlos zugesehen hätten, sondern die Polizei über den Sachverhalt informierten.



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