Rastatt: “15-jähriger” Syrer nach Messerstich wegen versuchter Tötung in Haft

Offenburg / Rastatt: In der Innenstadt von Rastatt war es am Freitag vor Heiligabend zu einer Auseinandersetzung gekommen, die nur durch ein Großaufgebot der Polizei mit 45 eingesetzten Beamten unterbunden werden konnte.

Alle Beteiligten wurden nach der Festnahme zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ein angeblich 15-jähriger Syrer war im Gebäude der Schlossgalerie mit drei jungen Männern im Alter von 18 bis 24 Jahren aneinander geraten. Von einem Security-Mitarbeiter wurde allen Beteiligten Hausverbot erteilt, da dies auch nicht der erste Vorfall dieser Art war. Während die drei jungen Männer (zum Hintergrund machte die Polizei keine weiteren Angaben)  vor dem Gebäude – angeblich mit Steinen und Flaschen ausgerüstet – auf den Syrer warteten, klaute dieser in einem Geschäft ein Küchenmesser.

Symbolbild / Foto: albund / 123RF Lizenzfreie Bilder

Es kam zu einer weiteren Konfrontation, bei dem der Syrer mit dem Messer auf die Gruppe losging und einem 22-Jährigen eine Stichverletzung zufügte. Die beiden anderen ergriffen die Flucht, wurden aber von dem Syrer verfolgt, wobei eine Eingangstür eines nahe gelegenen Geschäftes zu Bruch ging und die Einrichtung beschädigt wurde. Von dort flüchtete der “15-jährige” Syrer zum Parkplatz bei der Pagodenburg, wo er von der eintreffenden Polizei unter Anwendung von unmittelbarem Zwang geschlossen und vorläufig festgenommen wurde. Ebenso wurden die beiden 18 und 24 Jahre alten Beteiligten zur Wache gebracht. Während der polizeilichen Einsatzmaßnahmen erschienen vor Ort mehrere Sympathisanten beider Lager, die den Einsatz der Polizei zu stören versuchten. In einem Fall musste die Polizei zur Abwehr Pfefferspray einsetzten. Zwei 15 und 21 Jahre alte Aggressoren waren dabei aufeinander losgegangen und wurden vorläufig festgenommen. Nach rund einer Stunde war es den rund 45 Polizisten und Kollegen der Bundespolizei gelungen die Lage vor Ort zu beruhigen und sich einen Überblick zu verschaffen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurden die Beteiligen im Laufe des Abends wieder entlassen.

Nun wurden die Aufzeichnungen der Überwachungskameras im Bereich der Schlossgalerie ausgewertet. Insbesondere die Art und Weise der “Tatausführung des Messerstichs” veranlasste die Staatsanwaltschaft Baden-Baden Haftbefehl beim Amtsgericht Rastatt wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahls mit Waffen gegen den 15-jährigen syrischen Asylantragsteller beantragen. Das Gericht folgte dem Antrag,  weshalb  der “Jugendliche” heute verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.



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