NRW-Innenministerium: Suizide dürfen nicht durch Body-Cams gefilmt werden

Nach den tödlichen Schüssen eines Polizisten auf einen Asylbewerber in Dortmund hat das NRW-Innenministerium die Entscheidung der beteiligten Beamten verteidigt, ihre Bodycams bei dem Einsatz nicht einzuschalten. Ein Sprecher des Ministeriums sagte dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Mittwochausgabe), eine Dienstanweisung der NRW-Polizei enthalte Regelungen für den Einsatz von Bodycams. Danach sei das Filmen “höchstpersönlicher Lebenssachverhalte” nicht gestattet. “Die höchstpersönliche Entscheidung, sein Leben beenden zu wollen und dabei ,gefilmt’ zu werden, könnte darunter zu subsummieren sein”, sagte ein Sprecher der der Zeitung. Der Getötete hatte angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen.



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2 Kommentare

  1. Diese Richtlinien überzeugen nicht, Die Aufnahmen von Bodycams dienen ja nicht dazu, später in Hollywood verfilmt zu werden, sondern um kritische Einsatzsituationen beweiskräftig zu dokumentieren. Dabei ist auch an den Schutz der Beamten vor unberechtigten Vorwürfen und bösartigen Unterstellungen zu denken.
    Gerade in einem solch dramatischen Fall, in dem ein Polizit von einem Kriminellen genötigt wurde, die Schusswaffe einzusetzen, muss die Polizei ein elementares Interesse daran haben, mittels Filmdokumentation belegen bzw. untermauern zu können, dass es kein Fehlverhalten des oder der Beamten gab.

  2. Genau keiner sollte sehen wer wie durch die Polizei im Auftrag der Regierenden jemand ermordet wird. Und um Beweise gar nicht erst ans Licht kommen zu lassen dürfen Morde von Seiten der Polizei nicht gefilmt werden.

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