Oldenburg. Es ist wieder einer der Fälle unter „Jugendlichen“, der Schlagzeilen machte, aber von den Behörden so klein wie möglich gehalten werden soll. Der Grund liegt auf der Hand, bei den „Jugendlichen“, die am Spielplatz einer Schule in „Streit geraten“ sind, handelt es sich mutmaßlich um Migranten. Dafür spricht der Tathergang, nach dem die eine Streitpartei telefonisch Hilfe herbei gerufen haben soll, die sich so gestaltete, dass ein 16-Jähriger einem 14-Jährigen mit einem Hammer auf den Kopf schlug.
Inzwischen werten die Ermittler die Tat als versuchten Totschlag, der Jugendliche befindet sich in U-Haft. Weitere Angaben will man aus Gründen des „Schutzes der Persönlichkeitsrechte“ nicht machen, da alle Beteiligten noch minderjährig sind. Außerdem, so heißt es, sei das Opfer nur leicht verletzt worden.
Polizeimitteilung von heute
Bereits am Sonntag, dem 26. Juni 2024, kam es auf einem Spielplatz im Oldenburger Stadtteil Krusenbusch infolge eines Streits zu Hammerschlägen gegen einen Jugendlichen. Im Rahmen der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht eines versuchten Totschlags. Der beschuldigte Jugendliche wurde vorläufig festgenommen.
Am Abend des 26. Juni 2024 gerieten zunächst zwei Gruppen von Kindern und Jugendlichen auf einem Spielplatz am Schafgarbenweg in verbalen Streit. Die am Streit beteiligten Kinder hätten daraufhin bekannte Jugendliche angerufen, die dazukommen sollten. Als dann der hinzugerufene 16-jährige Beschuldigte erschien, stellte er das spätere 14-jährige Opfer. Im Rahmen der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte unvermittelt mehrfach mit einem Hammer gegen den Kopf des Opfers schlug. Das Opfer erlitt Verletzungen am Kopf und verblieb eine Nacht in einem Krankenhaus. Die ambulante Behandlung dauert an.
Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand wird die Tat als versuchtes Tötungsdelikt gewertet. Das Amtsgericht Oldenburg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Untersuchungshaft gegen den jugendlichen Beschuldigten.
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der am Vorfall beteiligten Kinder und Jugendlichen erfolgen keine weiteren Angaben zum Sachverhalt.



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