Nach dem Auftritt des Comedian Luke Mockridge im Fernsehgarten des ZDF ist eine Strafanzeige wegen Beleidigung durch einen Zuschauer erstattet worden. Der 58-jährige Anzeiger hat dazu über die Onlinewache der Berliner Polizei seine Strafanzeige eingereicht. Weil der ZDF Fernsehgarten auf dem Mainzer Lerchenberg produziert wird, wird die Strafanzeige auch von der Polizei Mainz dort bearbeitet. Sowohl dem Anzeigeerstatter als auch dem Angezeigten, also rechtlich als Beschuldigten geführten Luke Mockridge, sind Anhörbögen zugesandt worden um ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Sachverhalt zu äußern. Seit heute liegt der Anhörbogen des Anzeigeerstatters vor. Hierin verzichtet er auf die Stellung eines Strafantrages. Weil es sich bei einer Beleidigung gemäß § 185 StGB um ein sogenanntes „absolutes Antragsdelikt“ handelt, ist ein fehlender Strafantrag ein Verfahrenshindernis.
Das bedeutet auch in diesem Fall, dass die Ermittlungen in Zusammenhang mit der Strafanzeige gegen Herrn Mockridge durch die Polizei nicht fortgeführt werden.