„Links vor Rechts“, fixe StVO-Änderung wegen AfD

„Links vor rechts“, fixe StVO-Änderung wegen AfDDeutsch Absurdistan: Neue Ziele und Ideale braucht das Land. Die Ausgrenzung der AfD und somit auch einer großen Zahl von Menschen, die sich bewusst oder unbewusst total verwählt haben, ist so ein erstrebenswertes Ziel. Das ist zwar grundgesetzlich gesehen ein zweifelhaftes Unterfangen, aber wer fürs „Gute“ kämpft, muss sich ja um das Grundgesetz nicht scheren. Sicher geschieht dies auch, um Hass und Zwietracht innerhalb der Gesellschaft wieder hoffähig zu machen. Heute allerdings, anders als zu Adolfs Zeiten, unter den vermeintlich richtigen Vorzeichen.

Ganz abgesehen davon, lässt sich eine zutiefst gespaltene Gesellschaft viel besser klein halten und an der Nase herumführen. So etwas gehört zu den rudimentären Instrumenten einer wissenden Herrschaft. Im Parlament selbst kämpft man heute schon mit allen verfügbaren Mitteln darum, der AfD nicht einem Millimeter Raum zu überlassen. Kein Platz wird preisgegeben, in dem nicht zuvor eine hyperdemokratische Urin-Duftmarke der „Parteien des Guten Willens“ gesetzt wurde. Allein die Missachtung der AfD Fraktion und disziplinloses Niederbrüllen im Reichstag reicht da beileibe nicht mehr aus, um Hass und Ausgrenzung im Parlament korrekt zu zelebrieren. So sollten sich sogar verkehersregelnde Beamte mit brauner Mütze auf Dauer verhindern lassen.

AfD Bekämpfung ist erste Parlamentspflicht

Bestens man legt immer noch eine Schippe drauf bei der Bekämpfung dieser illegalen Partei. Dabei konnte der Beweis der Illegalität noch nicht geführt werden. Das ändert selbstverständlich nichts daran, dass man sie schon mal so behandelt. Sowas zeichnet ein fortschrittlich bis weltfremd abgehobenes Parlament schließlich aus. Der letzte gelungene Coup gegen die AfD, ist das abermalige „Durchfallen lassen“ einer AfD Bundestagsvizepräsidentin. Zwar hat man in ihrem Lebensumfeld keine Anhaltspunkte für ein Versagen dieser Position gefunden, aber eine Mitgliedschaft in der AfD muss in diesem besonderen Fall schon mal reichen. Normalerweise stellt jede Fraktion eine|n Vize für die Position. Bislang bezeichnete man das als demokratische Tradition. Insbesondere um die größte Oppositionspartei demokratisch korrekt einzubinden.

Heute spielt man damit, um demokratisch korrekt auszugrenzen, soweit es sich nur um eine nur vermeintlich legitim gewählte Partei handelt. Das will alles noch ein wenig einstudiert werden. Was böte sich mehr an, als ausgerechnet die Straßenverkehrsordnung (S†VO). Als Übungsprojekt sozusagen. Nicht zuletzt deshalb, weil alle Leute, die mal einen „Führer“-Schein machen wollen, die dort vermittelten Regeln vollends beherrschen müssen. Wir können unschwer die wegweisende Wirkung einer solchen Maßnahme erkennen. Für das zukünftige Wachstum unser Gesellschaft, endlich mal aus der linken Ecke heraus motiviert, sind entsprechende Neuregelungen unerlässlich. Warum sollte denn bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Reichstag, noch irgendetwas mit „rechten Dingen“ zugehen? Das wäre ja wohl gelacht.

Am Ende entscheiden die Kleinigkeiten

„Links vor rechts“, fixe StVO-Änderung wegen AfD„Rechts vor Links“, geht das heute noch? So einen atemberaubenden Achtungserfolg, wie er ausgerechnet in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich zu Ehren der AfD zementiert ist, kann und darf man dieser Partei nicht zugestehen. Deshalb macht eine rasche Änderung der StVO diesbezüglich tatsächlich sehr viel Sinn. Sie ist mehr oder minder alternativlos. Solange die AfD noch keine Mehrheit im Bundestag hat, wird sie sich gegen diese sinnvolle, demokratische Änderung nicht wehren können. Mit Blick auf Frankreich zeigt sich, dass man das vielleicht als europäische Neuregelungen für „jedweden Verkehr“ anstoßen sollte. Dort gibt es vergleichbare Probleme. Ausgerechnet die jetzt ausgetretenen Briten haben die „Links vor Rechts“-Regel schon seit der Steinzeit.

Widrigenfalls muss Deutschland das alles im Alleinhang wuppen, was spätestens seit der Flüchtlingskrise nichts neues ist. Schließlich gibt es so etwas wie eine historische Verantwortung! Die schließt, zumindest für Deutsche mit ein, sich von keiner, also auch nicht von der geringsten Blödheit zu distanzieren, egal wie abstrus die auch sein mag. Sofern sich ein weiterer Grund für solide Selbstzerfleischung des „Volkskörpers“ (Vorsicht Nazi-Vokabel) bietet, ist der zwingend zu nutzen. Das haben zwar viele minderbemittelte Menschen auf der Straße noch nicht verinnerlicht, dafür aber das Parlament um so intensiver. Die Volksvertreter wissen sehr wohl darum und handeln entsprechend. Mit Ausnahme derer von der AfD. Exakt deshalb haben wir ja die schlimmen Zustände, wie sie zur Zeit unter der Reichskristallkugel herrschen. Somit kommen wir um die „Links vor Rechts“-Änderung der StVO gar nicht herum.

von Qpress


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