Kurdenmarsch verboten – Polizeiaufgebot „begleitet“ Teilnehmer

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Rastatt/Offenburg/Lahr – Nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen gestern in Rastatt wurde der Kurdenmarsch von der zuständigen Versammlungsbehörde in Stuttgart verboten, weitere Etappen wurden untersagt.

Mehrere Veranstaltungsteilnehmer begaben sich daraufhin zum Bahnhof Rastatt um von dort aus mit einem Regionalzug nach Lahr zu gelangen.

Dorthin wurden sie von starken Kräften der Bundes- und Landespolizei begleitet.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Offenburg kam es dabei zu keinerlei Vorkommnissen. (ots)

Ist die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung kein „Vorkommnis“?

Wieso wurden die Teilnehmer begleitet statt festgenommen, könnte man sich fragen, aber wer hält sich in dieser wahnsinnig gewordenen Republik noch an Verbote?


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