Kinderpornoplattform im Darknet abgeschaltet

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern: Unter der Sachleitung der Schwerpunktabteilung Cybercrime der Staatsanwaltschaft Rostock ist es den Cybercrime-Ermittlern des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern gelungen, eine Darknet-Plattform zum Austausch von kinderpornografischem Material aus dem Netz zu nehmen. Auf der Chat-Plattform im sogenannten TOR-Netzwerk hatten mehrere hundert Nutzer Zugriff auf über 200.000 illegale kinderpornografische Daten. Das Ermittlungsverfahren der Schwerpunktabteilung Cybercrime der Staatsanwaltschaft Rostock umfasste mehrmonatige, intensive und zum Teil internationale Ermittlungen. Diese richteten sich sowohl gegen den Betreiber der Plattform, der die kinderpornographischen Daten zum Begehen von Straftaten zur Verfügung stellte, als auch gegen die Nutzer, die sich wegen der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften strafbar machen. Trotz der hochgradigen Verschlüsselung, die derartige Plattformen im Darknet bieten, ist es im Rahmen der Ermittlungen gelungen, mehrere Nutzer aus verschiedenen Ländern zu identifizieren.

In einem Fall handelte es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, der zudem sein eigenes Kind sexuell missbrauchte und auch anderen zum sexuellen Missbrauch anbieten wollte. Ein weiterer Missbrauch konnte durch die Festnahme des Tatverdächtigen verhindert werden. Mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes konnte der Serverstandort der Plattform ermittelt werden. Der Server wurde zwar durch einen in Dubai ansässigen Provider vermietet, befand sich jedoch in einem Rechenzentrum eines niederländischen Dienstleisters. Auf der Grundlage der äußerst kooperativen Zusammenarbeit mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden ist es der Staatsanwaltschaft Rostock gelungen, den Standort des Servers festzustellen, seine Inhalte zu sichern und ihn anschließend zu beschlagnahmen. Die Plattform befindet sich seit dem 13.08.2019 nicht mehr im Netz. Bei Aufruf der bisher genutzten Domain wird nun eine Sperrseite der Sicherheitsbehörden angezeigt, um die weitergehende Nutzung zu verhindern.

Den ersten Hinweis auf die Plattform erhielt das Landeskriminalamt im Dezember 2017 anonym über die Onlinemeldestelle „Netzverweis.de“. Das Landeskriminalamt bearbeitet mit Unterstützung der Polizeidienststellen des Landes die hier schwerpunktmäßig zu Kinderpornografie, Cybercrime und Extremismus eingehenden Bürgerhinweise. Durch die kriminellen Anbieter derartiger Foren oder Marktplätze im Darknet werden gezielt Provider und Serverstandorte in unterschiedlichsten Ländern genutzt, um den Ermittlungsbehörden die Identifizierung der Nutzer und Betreiber sowie das Abschalten der Plattformen zu erschweren.

Aus diesem Grund sind Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornografie in der Regel sehr aufwendig und nur durch die internationale Kooperation mit Aussicht auf Erfolg zu führen. Das Ergebnis dieses Verfahrens macht deutlich, dass sich die Arbeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung der Kinderpornografie auszahlt und Kriminelle durch die vermeintliche Anonymität im Darknet nicht vor der Strafverfolgung geschützt sind. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cybercrime in Rostock und das Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern bedanken sich bei Eurojust, dem Bundeskriminalamt und den Partnerbehörden in den Niederlanden für die sehr gute Zusammenarbeit.


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