Keine Anklage nach Jugendstrafrecht? Mordfall Susanna: Ali B. war zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt

Am 11.06.2018 hat zwischen dem irakischen Generalkonsulat und dem Polizeipräsidium Westhessen ein Informationsaustausch stattgefunden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Hierbei wurde durch das Generalkonsulat mitgeteilt, dass es sich, auf Basis der dort vorliegenden Unterlagen, bei dem Beschuldigten Ali B. um einen 21-Jährigen handelt, der im März 1997 geboren wurde. Diese Information liegt vorbehaltlich vor, da eine schriftliche Bestätigung des Namens und des Geburtsdatums durch das Generalkonsulat noch vorgelegt werden soll.

In der Pressekonferenz am 07.06.2018 wurde bei den Ausführungen zur polizeilichen Vorgeschichte des Ali B. angeführt, dass das 11-jährige Mädchen, welches mutmaßlich im März 2018 Opfer einer Vergewaltigung geworden sein soll, ein “Flüchtlingsmädchen” sei. Hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation; das Mädchen ist deutscher Herkunft. Wir bitten diese erste Fehlinformation zu entschuldigen, so das Polizeipräsidium abschließend.

Damit wäre eine Anklage nach Jugendstrafrecht gegen Ali B. hinfällig.



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