Impfung verweigert: Schaschlik-Mörder Abdul H. darf Haftstrafe nicht antreten

Urheber: albund / 123RF Standard-Bild

Nordrhein-Westfalen: Der zu lebenslanger Haft verurteilte Schaschlik-Mörder Abdul H. aus Düsseldorf verweigert die seit Anfang des Monats in NRW vorgeschriebenen Zwangsimpfungen gegen Mumps, Masern und Röteln, weil er furchtbare Angst vor Spritzen habe.

Wie Gesundheitsminister Spahn (CDU) mitteilte, sei durch das Grundgesetz der Schutz der gesundheitlichen Unversehrtheit gewährleistet und man könne die Ärzte nicht anweisen, den Mann gegen dessen Willen zwangsweise zu impfen.

Allerdings müsse man die anderen Häftlinge vor einer nun drohenden Masern- Mumps und Rötelnepidemie schützen. Das habe nicht mit Impfpanik zu tun, sondern mit der notwendigen Herdenimmunität bei den schwarzen Schafen.

Daher wurde verfügt, dass der Mann, bis er zur Vernunft gekommen ist, seine Haftstrafe nicht antreten darf und von sämtlichen Gefängnissen mindesten zwei Kilometer Abstand halten müsse.
“Wir werden den Impfverweigerern auch in Zukunft wesentliche Rechte wie das des Haftantrittes vorenthalten. Denn so was darf unter keinen Umständen geduldet werden. Und der Mann wird schon sehen, was er von seiner störrischen Haltung hat.”

Im Interview zeigte sich H. sehr betroffen von der unerwarteten Härte des deutschen Staates. Und er sei sehr traurig, dass ihm die zahlreichen kostenlosen Freizeitangebote der JVA Gelsenkirchen, eine kostenlose mehrjährige Berufsausbildung und die umfangreiche Resozialisierung vorenthalten blieben. Er werde aber das Beste aus seiner unschönen Situation machen. (M.K.)



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