#Handgranate: Ein fremdenfeindlicher Hintergrund kann ausgeschlossen werden

Rottweil/Villingen-Schwenningen (ots) – Ermittler der Sonderkommission Container können vier Tatverdächtige vorläufig festnehmen – Ein fremdenfeindlicher Hintergrund kann ausgeschlossen werden

Die Ermittler der Sonderkommission haben inzwischen mehr als einhundert Personen vernommen und eine große Anzahl von Spuren ausgewertet und abgearbeitet. Die seit zwölf Tagen mit hohem Personaleinsatz und mit Nachdruck geführte Ermittlungsarbeit der Sonderkommission Container war am Rosenmontag von Erfolg gekrönt.

Am Montagnachmittag und Dienstagvormittag konnten durch die Ermittler der Sonderkommission insgesamt vier tatverdächtige Männer im Alter zwischen 22 und 37 Jahren – überwiegend mit osteuropäischem Migrationshintergrund – vorläufig festgenommen werden.

Drei der vier vorläufig festgenommen Tatverdächtigen im Alter von 23, 27 und 37 Jahren wurden am Dienstagnachmittag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Gegen die drei Beschuldigten wurden Haftbefehle wegen eines Verbrechens gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erlassen. Sie wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Bei den Festnahmen und den richterlich angeordneten Durchsuchungen waren teilweise auch Spezialkräfte der Polizei beteiligt.

In den zurückliegenden Tagen war es der Sonderkommission gelungen, Hinweise auf die im Sicherheitsgewerbe arbeitenden Tatverdächtigen zu gewinnen und einen Tatverdacht zu konkretisieren.

Die aus dem Landkreis Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis stammenden Männer stehen im Verdacht am Geschehen – das zum Handgranatenwurf am 29.01.2016 bei der Bedarfsorientierten Erstaufnahmestelle in Villingen geführt hat – beteiligt gewesen zu sein.

Zu den Hintergründen der Tat in der Dattenbergstraße beziehungsweise zur Motivation der vier Tatverdächtigen kann derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen – auch in den kommenden Tagen – nicht im Detail berichtet werden. Allerdings dürften Konflikte, die zwischen den im Schwarzwald-Baar-Kreis tätigen Sicherheitsunternehmen bestehen, die Ursache sein.

Vor dem Hintergrund der bisherigen Ermittlungen und den umfangreichen Überprüfungen von Personen die anderweitig bereits, ohne Zusammenhang mit der gegenständlichen Tat, durch fremdenfeindliche Aktionen aufgefallen sind oder entsprechenden rechtsradikalen Organisationen zugeordnet werden, ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine fremdenfeindliche Tat. Bei den Ermittlungen wurde die Sonderkommission Container durch Spezialisten des Bundeskriminalamtes, des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und den Ämtern des Verfassungsschutzes unterstützt.

Die Arbeit der Sonderkommission ist mit den Festnahme- und Durchsuchungsaktionen noch nicht abgeschlossen, denn noch müssen weitere Ermittlungsansätze beziehungsweise Spuren ausgewertet und weiterverfolgt werden, um den Sachverhalt abschließend zu klären.



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