#Halle-Anschlag: Generalbundesanwaltschaft zum Stand der Ermittlungen

Die Bundesanwaltschaft hat heute (10. Oktober 2019) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den deutschen Staatsangehörigen Stephan B. wegen Verdachts des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten gestellt. Der Beschuldigte wurde gestern vorläufig festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:

Stephan B. plante aus seiner rechtsextremistischen und antisemitischen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürger jüdischen Glaubens. Zu diesem Zweck bewaffnete er sich mit insgesamt vier Schusswaffen, darunter zumindest eine vollautomatische Schusswaffe, und mehreren Sprengsätzen und fuhr am 9. Oktober 2019 mit einem Mietfahrzeug zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle (Saale). Der Beschuldigte wollte sich zu dem Gotteshaus Zutritt verschaffen und möglichst viele Personen jüdischen Glaubens töten. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich in der Synagoge anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertags Jom Kippur 51 Gläubige auf.

Da der Beschuldigte die Eingangstüre verschlossen vorfand, wollte er ein Doppel-Flügel-Tor zu einer Zufahrt des Anwesens aufsprengen. Der gezündete Sprengsatz verfehlte allerdings die von ihm erhoffte Wirkung. Unmittelbar danach richtete er die vollautomatische Schusswaffe auf eine zufällig vorbeikommende Passantin und gab einen Feuerstoß mit vier Schüssen in deren Rücken ab. Die Frau hatte ihn zuvor auf sein Verhalten angesprochen. Nachdem er erkannt hatte, dass sein Sprengversuch gescheitert war, lief er auf das leblos am Boden liegende Opfer zu und gab einen weiteren Feuerstoß auf sie ab. Die 40 Jährige erlag noch vor Ort ihren Verletzungen.

Danach wollte er sich durch einen Hinterhof Zutritt zu dem Anwesen der jüdischen Gemeinde verschaffen. Auch dies gelang ihm nicht. Wieder auf der Straße wurde er nunmehr von einem Fahrer eines Kleinlieferwagens angesprochen. Auch auf diesen richtete er daraufhin die vollautomatische Waffe, konnte jedoch wiederholt keinen Schuss abgegeben, da die Waffe eine Ladehemmung hatte.

Im Anschluss versuchte er wiederum erfolglos ein letztes Mal, sich Zutritt zu der Synagoge zu verschaffen, indem er drei Schüsse auf die Eingangstüre abgab und gegen den Türgriff trat. Dann kehrte er zu dem Fahrzeug zurück, entnahm diesem vier Sprengsätze, zündete sie an und warf sie über die Mauer des Anwesens der jüdischen Gemeinde.

Frustriert über diesen weiteren Misserfolg fasste der Beschuldigte den Entschluss, den Ort des Geschehens zu verlassen und Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zu töten. Nach einer kurzen Fahrt durch die Stadt hielt er vor einem Döner-Imbiss, stieg aus und schoss auf eine im Türrahmen des Lokals stehende männliche Person. Der Mann flüchtete, vom Beschuldigten verfolgt, in das Lokal. Dort hielten sich zu diesem Zeitpunkt zwei weitere Personen auf, die beim Anblick des bewaffneten Beschuldigten ebenfalls zu flüchten versuchten. Der Beschuldigte wollte auch auf diese Personen schießen, was ihm aufgrund einer erneuten Ladehemmung misslang. Diese Gelegenheit nutzte eine der Personen zur Flucht aus dem Geschäftsraum. Der Mann, der zuvor im Türrahmen gestanden hatte und auf den der Beschuldigte den ersten Schuss abgegeben hatte, blieb zusammengekauert in der Nische auf Getränkekästen liegen. Der Beschuldigte ließ die vollautomatische Waffe fallen, ergriff nunmehr eine andere Schusswaffe und feuerte erneut auf ihn. Danach verließ er das Ladenlokal, entnahm dem Fahrzeug eine andere Waffe und gab auf einen weiteren Passanten einen Schuss ab, der diesen jedoch verfehlte.

Nach kurzer Zeit kehrte er zum Döner-Imbiss zurück. Auf dem Weg dorthin gab er auf zwei zufällig vorbeikommende Handwerker zwei Schüsse ab, die ohne Folgen blieben. Anschließend betrat er den Döner-Imbiss, suchte zielstrebig die bereits verletzte und immer noch in der Nische hinter den Kühlschränken liegende Person und tötete diese mit mehreren Schüssen.

Danach flüchtete er in seinem Mietfahrzeug vom Ort des Geschehens. Als er nach wenigen Metern erkannte, dass ein Polizeifahrzeug die Weiterfahrt versperrte, stieg er aus und eröffnete sofort das Feuer auf die Polizeibeamten. Bei dem anschließenden Schusswechsel wurde der Beschuldigte am Hals getroffen.

Sodann setzte er seine Flucht fort. In Landsberg-Wiedersdorf versuchte er, sich in den Besitz eines Pkws zu bringen. Dabei verletzte er zwei Passanten durch mehrere Schüsse. Schließlich bemächtigte er sich eines Taxis und fuhr über die Bundesautobahnen 14 und 9 sowie die Bundesstraße 91 in südliche Richtung. Nachdem es mit dem Taxi zu einem Unfall ohne Fremdeinwirkung gekommen war, konnte der Beschuldigte durch Polizeibeamte schließlich festgenommen werden.

Wie von Anfang an geplant, filmte der Beschuldigte das vollständige Tatgeschehen mit einer Kamera und verbreitete die Aufnahmen im Wege eines Live-Streams im Internet.

Die weiteren Ermittlungen werden sich insbesondere auch mit der Frage befassen, ob Personen in die Vorbereitung oder Durchführung des Anschlags eingebunden waren oder im Vorfeld Kenntnis hiervon hatten. Bislang fehlen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte an eine rechtsterroristische Vereinigung angebunden war oder ein sonstiger Zusammenhang mit einer solchen Vereinigung besteht.

Es ist noch unklar, ob der Beschuldigte die von ihm mitgeführten Waffen und Sprengsätze selbst hergestellt oder sich auf andere Weise verschafft hat. Die kriminaltechnische Untersuchung dieser Gegenstände ist noch nicht abgeschlossen.

Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Abends dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.


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