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GBA zum Stand der Ermittlungen im Mordfall #Lübcke

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke richten sich gegen den 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen Stephan E.

Die Bundesanwaltschaft hat die ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Kassel geführten Ermittlungen gegen den Beschuldigten heute (17. Juni 2019) an sich gezogen. Dieser war auf Grundlage der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel sowie der eingerichteten Sonderkommission beim Landeskriminalamt Hessen in den frühen Morgenstunden des 15. Juni 2019 vorläufig festgenommen worden. Am 16. Juni 2019 erwirkte die Staatsanwaltschaft Kassel einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Hiernach ist er dringend verdächtig, Dr. Walter Lübcke in der Nacht von dem 1. auf den 2. Juni 2019 heimtückisch durch einen Kopfschuss getötet zu haben.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand liegen zureichende Anhaltspunkte für einen rechtsextremen Hintergrund der Tat vor. Sie ergeben sich insbesondere aus dem Vorleben des Beschuldigten und seinen öffentlich geäußerten politischen Ansichten. Vor diesem Hintergrund, der zur Qualifizierung des Mordes als politisches Attentat führt, hat die Bundesanwaltschaft die besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG bejaht und die Ermittlungen übernommen. Inwieweit sich diese Annahme noch weiter erhärten lässt, wird Gegenstand der weiteren Untersuchungen sein. Auch wird der Frage nachgegangen, ob bislang unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden waren. Anhaltspunkte für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung liegen jedenfalls bislang nicht vor.

Die polizeilichen Ermittlungen werden nach wie vor beim Landeskriminalamt Hessen geführt. Dieses wird durch das Bundeskriminalamt unterstützt. Derzeit dauert die Auswertung der beim Beschuldigten sichergestellten Datenträger und sonstigen Beweismittel noch an. Weitergehende Auskünfte können zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht erteilt werden.



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