Dortmund: Polizeibekannte “Teenies” rauben Seniorinnen aus

Wer macht den so etwas?

Sechs Teenies aus Dortmund und Unna stehen im Verdacht, heute Vormittag zwei Seniorinnen ausgeraubt zu haben. Die Ermittlungen dauern an.

Um 9:14 Uhr wurde eine 73-jährige Frau mit Rollator von zwei Jugendlichen im Rodenbergpark angesprochen. Laut ihren Angaben wollten die Jungs einen zehn-Euro-Schein gewechselt bekommen. Dann ging plötzlich alles ganz schnell: Als sie ihre Geldbörse in die Hand nahm, entrissen die zwei ihr die Börse und flüchteten. Die Seniorin stürzte zu Boden, blieb aber glücklicherweise unverletzt. Bei einer Fahndung im Nahbereich fanden Polizeibeamte die Beute wieder auf. Allerdings waren zuvor Bargeld, ein Personalausweis und die EC-Karte entnommen worden. Mögliche Tatverdächtige trafen die Polizeibeamten nicht an.

Doch das sollte sich wenig später ändern: Gegen 10.45 Uhr spazierte eine 81-jährige Seniorin durch den Rodenbergpark. Auch sie wurde von Jugendlichen – erst zwei, dann vier – angesprochen ob sie Geld wechseln könne. Als sie ihre Geldbörse in die Hand nahm, versuchte einer der vier ihr diese zu entreißen. Allerdings gelang es der Frau, ihre Wertsachen festzuhalten. Als sie laut wurde, und ihre Empörung herausschrie, wurde ein zufällig vorbeigehender Zeuge auf die Situation aufmerksam, er alarmierte die Polizei.

Im Rahmen der Fahndung dann ein Treffer: Die Polizeibeamten stießen in der Straße Am Driesch auf eine sechsköpfige Gruppe, ein Mädchen und fünf Jungs, die der Beschreibung in beiden Fällen ähnelte. Im Gebüsch hinter dem Sextett fanden die Beamten den Ausweis und die EC-Karte des 73-jährigen Raubopfers auf. Die Teenies im Alter von 14, 15, 16 und 17 Jahren stammen überwiegend aus Dortmund, ein Junge aus Unna. Sie sind teilweise polizeibekannt, einige von ihnen sind sogar mehr als nur einmal straffällig geworden.

Weinen, Geplauder und Schuldzuweisungen halfen nicht, die Polizeibeamten nahmen alle sechs vorläufig fest und brachten sie zu unterschiedlichen Polizeiwachen. Von dort wurden sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihren Erziehungsberechtigten wieder übergeben.



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