Dortmund: Illegaler mit fünf Identitäten tritt Bundespolizisten in die Eier

Eine Identitätsfeststellung eskalierte am Freitagabend dermaßen, dass dabei mindestens ein Bundespolizist verletzt wurde, berichtet die Polizei. Der Tatverdächtige, gegen den wegen Brandstiftung ein Hausverbot in Süddeutschland besteht und der sich mit 5 verschiedenen Identitäten unerlaubt in Deutschland aufhält, wurde in Polizeigewahrsam eingeliefert.

Gegen 21 Uhr waren die Beamten zu einem Zug im Dortmunder Hauptbahnhof gerufen worden, da der Täter keinen Fahrschein vorweisen konnte. Der Mann weigerte sich ebenso Identitätspapiere vorzuzeigen, deshalb wurde er zur Wache gebracht. Dort sollten seine Fingerabdrücke überprüft werden.

Dabei versuchte der 23-Jährige erst den Fingerscanner durch Fußtritte zu beschädigen und spuckte anschließend einem 43-jährigen Bundespolizisten ins Gesicht und auf die Uniform. Der Beamte musste sich anschließend mehrmals übergeben.

Dem somalischen Staatsangehörigen wurde eine Spuckschutzhaube übergestülpt und sollte dann zur Dienststelle in Gewahrsam gebracht werden.

Auf dem Weg zum Streifenwagen gelang es dem 23-Jährigen sich die Spuckschutzhaube vom Kopf zu schieben, so dass er den ihn begleitenden 25-jährigen Bundespolizisten erst in die Augen spuckte und anschließend in die Genitalien trat. Zwei weitere Bundespolizisten überwältigten ihn und lieferten den Somalier in das Dortmunder Polizeigewahrsam ein.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der Mann mit gleich fünf Identitäten im Bundesgebiet aufhält. Einen Aufenthaltstitel für die BRD besitzt er nicht. Zudem wurde gegen den Mann ein Hausverbot ausgesprochen, weil er im Verdacht steht, in einer Flüchtlingsunterkunft in Süddeutschland eine Brandstiftung begangen zu haben.

Die Bundespolizei leitete gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, unerlaubten Aufenthalts und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte ein.

Und wie endete die Geschichte?

Nach Rücksprache mit der Justiz wurde er später, mit der Aufforderung sich bei der Ausländerbehörde zu melden, aus dem Gewahrsam entlassen.


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