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Dortmund: Haftstrafte für Borussenfront-Gründer Siegfried B. – mehrere Verfahren gegen Mitglieder von “Die Rechte”

Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Dortmunder Siegfried B.  zur einer Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Grundlage für das Urteil, des bereits mehrere dutzend Male einschlägig verurteilten Gründers der Borussenfront, waren Beleidigungsdelikte gegen Polizeivollzugsbeamte.

“Das ist ein weiteres Ergebnis unseres unermütlichen Einsatzes gegen rechtsextremistische Straf – und Gewalttäter. Die konsequente Reaktion des Rechtsstaates ist ein wichtiges Signal.” kommentiert Polizeipräsident Gregor Lange das Urteil. Der Verurteilte Siegfried B. war 2014 für die Partei “die Rechte” in den Rat der Stadt Dortmund gewählt worden.

Inzwischen lägen gegen zahlreiche Führungskader der rechtsextremistischen Szene Dortmunds deutliche Strafurteile vor, so die Polizei.

Unter anderem ist einer der beiden Vorsitzenden der Partei “die Rechte” wegen Volksverhetzung und Körperverletzungsdelikten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung veruteilt worden. Ein weiteres  Mitglied der Dortmunder Szene wurde im Juni dieses Jahres, unter anderem wegen Körperverletzung, zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Nicht abschließend sei an dieser Stelle noch die Verurteilung eines Dortmunders aus Juni 2018 erwähnt, der auf Grund von Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde.

Auch gegen die sogenannte “Aktionsgruppe Dortmund-West” aus Dortmund-Marten sind durch verdeckte Maßnahmen der Polizei Dortmund in jüngster Vergangenheit mehrere Strafverfahren eingeleitet worden.

 



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