Nürtingen: Am Sonntag hatten Spaziergänger den Leichnam einer 66-jährigen Frau im Neckar gefunden. Schnell war klar, dass die Deutschlehrerin ermordet worden ist. Die Polizei wollte jedoch aus ermittlungstaktischen Gründen keine näheren Angaben zum Tatablauf machen.
Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der mutmaßliche Täter dem Opfer bekannt gewesen sein muss. Der Mann, laut BILD ein Iraner, wurde in einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe festgenommen.
Polizeimeldung vom 25.10.2024
Einen schnellen Ermittlungserfolg verzeichnet die Soko Ufer im Tötungsdelikt zum Nachteil der 66-jährigen Frau aus Nürtingen, die wie bereits berichtet am Sonntagnachmittag (20.10.2024) im Neckar aufgefunden wurde. Einsatzkräfte nahmen am Donnerstagmorgen einen 37-jährigen Tatverdächtigen, der mit dem Opfer persönlich bekannt war, vorläufig fest.
Im Zuge der Ermittlungen im persönlichen Umfeld der 66-Jährigen waren die Beamtinnen und Beamten der Soko Ufer auf die Spur des Mannes gekommen. Aufgrund von Zeugenangaben, weiteren gezielten Überprüfungen sowie akribischer Spurensuche und -sicherung erhärtete sich der Tatverdacht gegen den 37-Jährigen. Mit einem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erwirkten, richterlichen Beschluss durchsuchten die Einsatzkräfte am Donnerstagmorgen das Zimmer des Verdächtigen in einer Oberboihinger Flüchtlingsunterkunft und nahmen den Mann fest.
Der Mann macht derzeit von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Er wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart noch am Donnerstag dem Haftrichter am Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Dieser ordnete gegen den 37-Jährigen, bei dem es sich um einen iranischen Staatsangehörigen handelt, die Untersuchungshaft an. Die intensiven, kriminalpolizeilichen Ermittlungen der Sonderkommission, insbesondere auch zum möglichen Tatmotiv dauern weiter an.
Der Pkw des Opfers, dessen Verbleib zunächst unklar gewesen war, konnte zwischenzeitlich nach Zeugenhinweisen in Oberboihingen aufgefunden und sichergestellt werden.
Kommentare
9 Antworten zu „Deutschlehrerin ermordet – Tatverdächtiger in Asylheim festgenommen“
Gegen diese Horden von Killern hilft nur noch eine Zivil-Militärische Interaktion ! Ich bin für eine Nationalgarde ! Auch sehr gerne eine “ Bürgerwehr “ !
Gerade dort wo Bürgerwehren in ihrem Sinne am dringlichsten gebraucht würden, könnten sie DE FACTO am allerwenigsten ausrichten.
Wieder einmal ist eine Kümmerin ihrer Kümmerei zum Opfer gefallen, was immer auch im Detail (sexuelle Beziehung, Raub ?) dahinter stecken mag…
…..genau wie bei uns im schweizerland, flächendeckende kriminalität von fremdkulturen…heisst, bewusste kriminelle kulturansiedlung von solchen gemacht, die genauso kriminell sein müssen…länder kaputt kriminalisieren ohne jegliche verantwortung geht nur in der politik, und unter dem deckmantel, Immunität.
Trotz Abschiebung! Clan-Krimineller zurück in Berlin
Nach nur sieben Monaten
Khalil El Zein ist nach seiner Abschiebung in den Libanon jetzt wieder in Berlin aufgetaucht
Berlin – Er war einer der Tatverdächtigen im spektakulären KaDeWe-Raub-Fall, wurde später als Betrüger verurteilt und im Frühjahr in den Libanon abgeschoben.
Doch jetzt tauchte Khalil El Zein (35) überraschend im Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Berlin-Tegel auf und stellte einen Asylantrag!
Wie der Libanese es nach Berlin geschafft hat – unklar. Bekannt ist allerdings, dass er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Antrag gestellt hat. Doch direkt nach seiner Anhörung wurde er festgenommen und kam in Gewahrsam. Der Grund: eine „ergänzende Vorbereitungshaft“, wie es bei den Behörden heißt.
Kommt das Clan-Mitglied wieder auf freien Fuß? Ein Richter am Amtsgericht soll das entscheiden. Wie BILD erfuhr: die Signale deuten auf Freilassung.
Die Behörden versetzte die Ankunft des prominenten Clan-Mitglieds und dessen erster Asylantrag in Aufregung. Doch Polizei, Innenbehörde und Flüchtlingsamt reagierten schnell. Offiziell heißt es aus der Berliner Senatsinnenverwaltung: „Eine vorherige Abschiebung steht der Möglichkeit Asyl zu beantragen grundsätzlich nicht entgegen.“ Man prüfe jeden Einzellfall. Aber: „Strafrechtliche Belastungen können zu einem Ausschluss des Flüchtlingsschutzes führen“, sagte eine Sprecherin.
Quelle: BILD
Fazit: Mit diesem IDIOTEN-REGIME kannst du machen was du willst, allerdings nur dann, wenn du ein schwerstkrimineller Ausländer bist.
Ratschlag eines als Beamter im Strafvollzug arbeitenden Freundes:
„Halte Dich fern von allen Leuten, die dunklere Haut haben, als Du selbst !“
….man fragt sich halt schon, wo all diese superjuristen sind, die die rechtliche vorgehensweise gegen solche politparteien kennen sollten, um diesen ganzen landeszerstörenden asylwahnsinn zu beenden.
Es bedarf keiner „rechtlichen Vorgehensweise“, das Kreuz im Wahllokal an der rechten Stelle würde vollauf genügen.
Gesindel nicht rein lassen, Grenzen dicht!