Anklage gegen Syrer erhoben: „Wollte möglichst viele Ungläubige töten“

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Maan D. erhoben. Er wird des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen verdächtigt. Zusätzlich werden ihm gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Sein Motiv: Er wollte möglichst viele „Ungläubige“ töten.


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Maan D. ist ein Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“. Basierend auf dieser Überzeugung entschied er sich, zum globalen Dschihad beizutragen, indem er vermeintliche „Ungläubige“ in Deutschland tötet. Am 9. April 2023 griff der Angeklagte zufällig einen Mann in der Duisburger Altstadt an und stach ihm mindestens 28 Mal mit einem Messer in den Bauch, Kopf und Nacken, was zu tödlichen Verletzungen führte.

Am Nachmittag des 18. April 2023 betrat Maan D. ein Fitnessstudio in Duisburg mit der Absicht, so viele „Ungläubige“ wie möglich zu töten. Er griff drei männliche Besucher im Umkleide- und Duschbereich an und verursachte lebensbedrohliche Verletzungen. Zudem fügte er einem Ersthelfer zwei Stichwunden am Oberschenkel zu.

Seit dem 24. April 2023 befindet sich der Angeklagte in Haft. Zunächst wurde er aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Duisburg am selben Tag festgenommen. Dieser wurde am 24. Mai 2023 durch einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt. Die Bundesanwaltschaft übernahm am 28. April 2023 die Ermittlungen aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls gemäß § 120 Abs. 2 Nr. 3 a) der deutschen Strafprozessordnung.


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