Wir müssen reden. Über die Todesstrafe

Wieder so ein Fall, der mittlerweile schon gar nicht mehr sprachlos macht. Noch ist gar nicht alles bekannt, aber die Details reichen aus, um den Tod der 17-jährigen Tabitha in den Phänomenbereich „Zuwanderergewalt“ einordnen zu können. Damit ist der öffentliche Diskurs beendet, außer man möchte als Nazi beschimpft, von seinem Arbeitgeber entlassen und den Nachbarn gemieden werden. Die Nazikeule hat sich teil schon abgenutzt, viel schlimmer wirkt der Gewöhnungsfaktor.

Mancher denkt vielleicht so: „Das Mädchen hätte es doch wissen müssen, sowas passiert doch nicht zum ersten Mal….“ Wirklich? Muss man mit 17 Jahren so etwas schon wissen. Und woher eigentlich? Bis vor wenigen Jahren waren solche Taten in Deutschland nicht normal, so etwas geschah bislang in orientalischen Ländern, in rückständigen, frauenfeindlichen Gesellschaften, aber doch nicht im aufgeklärten Westen. Und wenn doch, dann ist zweifellos die Mehrheitsgesellschaft verantwortlich. An dieser Stelle endet die Diskussion zwischen vermeintlich rechts und vermeintlich links.

Die Täter hätten in Deutschland nichts zu befürchten, eine Gefängnisstrafe schrecke sie nicht ab, so die eine Sorte Argumente dafür, dass unser Rechtssystem versagt. Die andere Sorte Argumente ist hinlänglich bekannt, sie tönt täglich auf allen Kanälen in unüberhörbarer Lautstärke. Doch die Gewalt und den laxen Umgang damit ausschließlich auf die Migranten zu schieben, greift tatsächlich zu kurz. Speziell Deutschland ist ein Paradies für Kinderschänder, Mörder, Vergewaltiger, Sexualverbrecher aller Art und andere Gewalttäter. Und das nicht erst seit Gründung der Bundesrepublik, schon vor dem Kaiserreich war die Todesstrafe die Ausnahme – auch bei Mord, selbst bei Wiederholungstätern. Die Lebensläufe der berüchtigten Serienmörder (Haarmann, Kürten, Denke u.a.) liefern genügend Aufschluss darüber, mit welch milden Strafen schon vor über hundert Jahren dem „Resozialisierungsgedanken“ Vorrang gegenüber dem Opferschutz gegeben wurde.

Wie viele Menschen hätten wohl überlebt, besser gesagt wären gar nicht in Gefahr geraten, hätte man die stets polizeibekannten Mörder nicht als „geheilt entlassen“, sondern gleich beim ersten Mal lebenslänglich eingesperrt oder hingerichtet?

Der Vater eines getöteten Mädchens: „Nein, der Tod des Mörders bringt mir mein Kind nicht zurück. Aber er verschafft mir eine gewisse Ruhe. Es ist nicht recht, dass er lebt und meine Tochter das ganze Leben tot ist.“

Es gibt keine Wiedergutmachung bei Mord, bei Sexualverbrechen. Kein Rechtssystem kann das leisten. Doch unsere Justiz macht gar nichts, außer die Lage der Opfer und ihrer Angehörigen zu verschlimmern. Das muss aufhören. Irgendwie. Darüber müssen wir reden.

Kommentare

19 Kommentare zu „Wir müssen reden. Über die Todesstrafe“