Kryptowährungen erlaubnispflichtig: Bundesregierung stellt sich gegen Urteil des Berliner Kammergerichtes

Bitcoin - Foto via pixabay
Bitcoin – Foto via pixabay

Die Bundesregierung nimmt die Einschätzung des Kammergerichts Berlin, dass die BaFin den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich „überspannt“ habe, zur Kenntnis, teilt sie jedoch nicht. So heißt es in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP.

Geprüft werde derzeit, ob die Fortführung der Verwaltungspraxis der BaFin zur Erlaubnispflicht von Geschäften mit Kryptowährungen und Token durch gesetzgeberische Maßnahmen flankiert werden solle. Da Kryptowährungen und Token weltweit emittiert und gehandelt werden, setzt sich die Bundesregierung im Einklang mit dem Koalitionsvertrag für einen angemessenen Regulierungsrahmen für Kryptowährungen und Token vor allem auf europäischer und internationaler Ebene ein – wie bei der Finanzmarktregulierung üblich.

Anlass der kleinen Anfrage war ein Urteil des Berliner Kammergerichts Mitte Oktober dieses Jahres, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Bitcoins weder als Finanzinstrument oder Rechnungseinheit noch als alternative Währung bewertet. Das Bundesfinanzministerium hatte sich gestern bereits dazu geäußert und hinter die Aktivitäten der Bafin gestellt.


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