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Krypto-Skandal um Envion AG: Token-Käufer können Schadensersatzansprüche geltend machen

Was sich noch bis vor ein paar Monate für rund 30.000 Anleger im Bereich der Krypto-Währungen bei einer in Aussicht gestellten Rendite von 161 Prozent zu einem lukrativen Investment entwickeln sollte, entpuppt sich für diese nun als Totalschaden. Gerade erst Anfang 2018 gelang dem deutsch-schweizerischen Unternehmen Envion AG, welches nach eigenen Angaben eine energieeffiziente Lösung für die Schaffung von Krypto-Währungen entwickelte (sog. Crypto-Mining), durch die Ausgabe von Token für 100 Mio. USD an rund 30.000 Anleger eines der erfolgreichsten ICO (Initial Coin Offering) überhaupt.

Wie zuletzt mehrere Medien, wie u.a. das Handelsblatt und Börse-Online, berichten, sind mittlerweile die verantwortlichen Personen, allen voran der Firmenchef Matthias Woestmann und der Initiator Michael Luckow, heillos zerstritten. Die ursprüngliche Geschäftsidee der Entwicklung und Produktion von Containern, welche Überschüsse bei der Produktion von Ökostrom vor Ort für das sehr energieintensive Schürfen von Krypto-Währungen nutzen sollten, wurde nach Informatinen des Handelsblatts de facto gar nicht umgesetzt. Der Umsatz der Envion AG soll deshalb bei null gelegen haben. Zu allem Überfluss kommt hinzu, dass neben den bislang ausgegebenen “offiziellen” Token im Wert von rund 100 Mio. USD weitere 24 Mio. Token im Wert von ca. 40 Mio. USD unter noch nicht aufgeklärten Umständen erzeugt wurden, welche “in dunklen Kanälen” verschwunden sind und nun den Wert der Token der einzelnen Anleger verwässern. Aktuell werden die EVN-Token nur noch mit einem Kurs von gerade einmal ca. 6 Cent bewertet. Mittlerweile hat nicht nur die Schweizer Börsenaufsicht Finma ein “Enforcement-Verfahrens” eingeleitet, sondern es ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft Berlin auf eine Strafanzeige des CEO Woestmann gegen den Geschäftsführer der Berliner Trado GmbH, Herrn Luckow.

Vor diesem Hintergrund drängt sich für die betroffenen Anleger in EVN-Token die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen auf. “Nach unserer Einschätzung kommen neben Prospekthaftungsansprüchen weitere Ansprüche insbesondere im Falle eines betrügerischen Handelns in Betracht”, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Er rät allen Betroffenen, sich von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt dahingehend beraten zu lassen, welche Möglichkeiten sie haben, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. HAHN Rechtsanwälte bietet zu diesem Zweck allen betroffenen Anlegern einen kostenfreien Erstcheck an.



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