Morgen startet in Leipzig der Prozess gegen das geplante Verbot von COMPACT – und es knistert gewaltig in der Luft. Wie COMPACT berichtet, rüstet man sich für einen historischen Schlagabtausch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auch die Legal Tribune Online beleuchtet den Fall kritisch: Selbst wenn COMPACT als gefährlich gilt, sei ein Verbot aus Sicht des Grundgesetzes heikel – denn es gehe um nicht weniger als die Pressefreiheit und das im Grundgesetz verankerte Zensurverbot.
Der Staat will das Magazin als „Ersatzorganisation“ einer längst verbotenen Splitterpartei einstufen – mit juristischen Konstruktionen, die eher an Gesinnungsjustiz erinnern als an ein liberales Rechtsverständnis. Wer hier noch glaubt, es gehe nur um Vereinsrecht, verkennt die Tragweite: Auf der Anklagebank steht nicht nur ein Verlag – sondern die Freiheit der Berichterstattung in diesem Land!
Kommentare
9 Antworten zu „Zensur-GAU? – Compact-Verbot auf der Kippe!“
Auch Unsinn verbreiten muss erlaubt bleiben. Jeder Mensch darf so dumm werden wie er lust hat.
Bin zwar kein Compact-Fan, aber wünsche Elsässer viel Erfolg. Meinungsfreiheit funktioniert nicht in eine Richtung.
Wenn „Unsinn“ verbotsfähig und – würdig wäre, müssten sämtliche Mainstreammedien inklusive der GEZ-VERBRECHER längst ZUGENAGELT SEIN !
du darfst ja auch.
Klasse Rumpel 💪
Mir gefällt Compact und viel Glück am heutigen 10.6. ….👈
JEDES andere Urteil als eine komplette Aufhebung des Verbots mit allem drum und dran würde endgültig bestätigen, dass wir hier in einer diktatorischen Tyrannei leben.
JEDES andere Urteil als eine komplette Aufhebung des Verbots würde GANZ OFFENSICHTLICH das GG und die freiheitlich demokratische Grundordnung – welche der sog. Verfassungsschutz kraft Gesetzes eigentlich zu verteidigen und zu beschützen hätte – in ihren Grundfesten ZERTRÜMMERN.
Die ganze Welt soll GANZ GENAU HINSEHEN, was da morgen – oder in den Folgewochen – passiert.
Hier geht es um nichts anderes als um FREIHEIT oder SYSTEMISCHE TYRANNEI.
ofgensichtlich kennst du das grundgesetz nicht richtig.
hier der wortlaut:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wen interessiert Gesetze? Die werden seit Jahrzehnten mit Füßen getreten und der Sog Rechtsstaat schweigt
Blinder Endzeit-Aktionismus … Hilft nicht mehr. auch wenn Man darauf hofft !!