Morgen startet in Leipzig der Prozess gegen das geplante Verbot von COMPACT – und es knistert gewaltig in der Luft. Wie COMPACT berichtet, rüstet man sich für einen historischen Schlagabtausch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auch die Legal Tribune Online beleuchtet den Fall kritisch: Selbst wenn COMPACT als gefährlich gilt, sei ein Verbot aus Sicht des Grundgesetzes heikel – denn es gehe um nicht weniger als die Pressefreiheit und das im Grundgesetz verankerte Zensurverbot.
Der Staat will das Magazin als „Ersatzorganisation“ einer längst verbotenen Splitterpartei einstufen – mit juristischen Konstruktionen, die eher an Gesinnungsjustiz erinnern als an ein liberales Rechtsverständnis. Wer hier noch glaubt, es gehe nur um Vereinsrecht, verkennt die Tragweite: Auf der Anklagebank steht nicht nur ein Verlag – sondern die Freiheit der Berichterstattung in diesem Land!


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9 Antworten zu „Zensur-GAU? – Compact-Verbot auf der Kippe!“