Wiederaufnahmeverfahren im Fall Genditzki

Justitita - Foto: FPN
Justitita – Foto: FPN

War es Mord oder nur ein Sturz? Der Fall machte als „Badewannen-Mord“ von Rottach-Egern Schlagzeilen. Der Angeklagte Manfred Genditzki wurde wegen Mordes an der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte K. aus in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, doch es blieben Zweifel. Im Juli 2018 wurde im Bayerischen Landtag eine Computersimulation zum Tathergang präsentiert. Das Ergebnis der von Prof. Syn Schmitt an der Universität Stuttgart angefertigten Simulation widerspricht den Annahmen, die der Verurteilung zugrunde liegen.

Die Anwaltskanzlei der Verteidigung teilt nun mit:

Tödliche Gefahr durch Hitzewelle – nicht nur für alte Menschen

Wir erfahren es zurzeit täglich aus den Medien: die Hitzewelle ist gerade für alte Menschen eine tödliche Gefahr. Konzentrationsprobleme erhöht die ohnehin hohe Anzahl der oft tödlichen Unfälle in Haus und Garten.

Wie ‘tödlich’ so ein Haushaltsunfall auch für Angehörige oder Bekannte werden kann, die sich um einen alten Menschen kümmern, zeigt der Fall Manfred Genditzki.

Herr Genditzki ist seit 5. September 2012 als Mörder rechtskräftig verurteilt und bereits seit 26. Februar 2009 hinter Gittern. Dies, obwohl die Obduktion der verstorbenen 87jährigen, die in ihrer Badewanne ertrunken war als Fazit feststellte, dass “aus rechtsmedizinischer Sicht keine zwingenden Anhaltspunkte für die Mitwirkung fremder Hand in Bezug auf das Hineinkommen ins Wasser” gefunden werden konnten.

Weiter: “Gegen die Freigabe der Leiche bestehen ärztlicherseits keine Bedenken.”

Der bayerische SPD-Abgeordnete Franz Schindler lud am 26. Juli, nach intensiver Beschäftigung mit diesem Fall, zu einem Pressegespräch in den bayerischen Landtag, bei dem er seine Zweifel an dem rechtskräftigen Schwurgerichtsurteil erläuterte. Das Pressegespräch ist in voller Länge hier zu sehen:

Eine der Verteidigerinnen von Herrn Genditzki, Regina Rick, erläutert, wie schwierig und wie teuer ein Wiederaufnahmeverfahren werden kann. Erst nach fünf Jahren zeichnet sich Möglichkeit eines neuen Beweismittels ab, das für ein Wiederaufnahmeverfahren erforderlich ist.

Die Verurteilung als Mörder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe – auch ohne Beweise oder aussagekräftige Indizien – war für die Münchner Justiz wesentlich einfacher.



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