Werteverfall: Kinderehe vor Gericht – ein Fall, den es gar nicht geben dürfte

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Erst im letzten Jahr wurde ein Gesetzentwurf lang breit debattiert, bis er schließlich angenommen und verabschiedet wurde. Die Sache war damals schon eine Verhöhnung unseres Wertesystems – wenn man überhaupt noch davon sprechen kann – denn es ging darum, im Ausland geschlossenen Kinderehen in Deutschland die gesetzliche Anerkennung zu verweigern. Dass es sich dabei um Kindesmissbrauch handelt, der nach deutschem Recht eine Straftat bedeutet, wurde von Gegnern des Gesetzes so gut wie es ging unter den Tisch gekehrt.

Und nun wird dieses Gesetz torpediert. Der Bundesgerichtshof erbittet vom Verfassungsgericht eine Prüfung, ob für die Wirksamkeit einer Kinderehe nicht besser eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden müsse. Das ist wohl ein Witz. Anhand eines syrischen „Paars“ – er zur Tatzeit 21 und das Mädchen unter 14 –  soll nun ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn die „Ehe“ wurde vor einem Scharia-Gericht geschlossen. Die Behörden hatten die beiden per Amtsgerichtsbeschluss voneinander getrennt, das OLG Bamberg entschied dagegen, dass die Ehe zwischen den als Cousin und Cousine miteinander Verwandten rechtmäßig geschlossen sei.

Wie wird das Verfassungsgericht entscheiden? Wahrscheinlich ähnlich, wie beim ESM, dem Rundfunkbeitrag oder den Eilanträgen gegen die Unterzeichnung des Migrationspakts. Wer Kinderehen für Migranten aus islamischen Ländern für rechtmäßig erklärt, erklären will oder auch nur infrage stellt, dass ein Verbot solcher Verbindungen nicht angemessen sei, leistet Kinderschändern Vorschub, die jetzt bereits Morgenluft wittern und mit dem Islam liebäugeln, wie man in manchen einschlägigen Foren lesen kann. Vielleicht droht bald schon die erste Klage wegen Diskriminierung, weil der minderjährigen Katalogbraut eines pädophilen Rentners die Einreise verweigert wurde! Bei arrangierten Ehen zwischen in Deutschland lebenden Moslems und vermittelten Partnern aus dem Ausland schaut dagegen kaum eine Behörde genauer hin. Das ist seit Jahrzehnten bekannt, daran hat auch das neue Gesetz nichts geändert. Ich habe genügend solche Fälle miterlebt, als ich noch im „sozialen Bereich“ tätig war.

Bald schreiben wir das Jahr 2019 – nach Stanley Kubrick hätten wir schon vor 17 Jahren „Kontakt“ mit einer außerirdischen Intelligenz aufgenommen – die Realität sieht eher unterirdisch und wenig intelligent aus. Wenn es so weitergeht, reiten wir bald auf Kamelen durch die Umweltzonen.


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