Weg mit dem Maulkorb: AfD will „Politikerbeleidigung“ aus dem Strafgesetz kippen

|

|

,

Berlin bebt – und diesmal geht’s um die Meinungsfreiheit! Wie aus einer aktuellen hib-Meldung hervorgeht, fordert die AfD-Fraktion im Bundestag die ersatzlose Streichung von § 188 StGB – dem sogenannten „Politikerbeleidigungs-Paragrafen“. Der Gesetzentwurf (21/652) liegt bereits vor: hier nachlesen.

Die Begründung der Fraktion ist deutlich: Bürger müssten auch mächtige Personen scharf kritisieren dürfen, ohne Angst vor Strafverfolgung haben zu müssen. Sonst sei die Demokratie selbst in Gefahr. Während Normalbürger sich mit übler Nachrede oder Beleidigung nach § 185 ff. verantworten müssen, genießen Politiker bislang einen Sonderstatus – damit soll nun Schluss sein.

Die AfD will mit ihrem Vorstoß nicht nur das Strafrecht entrümpeln, sondern vor allem ein starkes Zeichen setzen: Gegen Sonderrechte für die politische Klasse und für mehr Gleichheit vor dem Gesetz. Meinungsfreiheit dürfe kein Privileg sein, sondern müsse für alle gelten – gerade, wenn’s unbequem wird.


Verbreiten Sie unsere Beiträge im Weltnetz

>>> Jetzt auf Telegram kommentieren!!!

Hilferuf: Wir brauchen dringend Ihre Unterstützung!

Einmalig
Monatlich

Einmalig spenden

Monatlich spenden

Wähle einen Betrag aus

€10,00
€50,00
€100,00
€10,00
€50,00
€100,00

Oder geben Sie einen individuellen Betrag ein


Wir wissen Ihre Spende sehr zu schätzen.

Wir wissen Ihre Spende sehr zu schätzen.

SpendenMonatlich spenden

Überweisung per Bankverbindung und weitere Möglichkeiten finden Sie hier


Newsletter von Opposition24

Melden Sie sich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.