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Warum der Fall Reichelt vs. Liebich kein Sieg für die Meinungsfreiheit ist

Es ist nicht das erste Mal, dass Nius Chef Reichelt wegen „Misgenderns“ vor Gericht muss. Auf LTO findet man gleich mehrere Beispiele:

Mehrfach hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main Reichelt-Medien schon untersagt, trans Frauen als Männer zu bezeichnen. Im Fall der trans Aktivistin Janka Kluge, die auf dem Reichelt-Blog „pleiteticker.de“ – heute NiUS – als „(biologischer) Mann“ bezeichnet worden war, bestätigte das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) die Entscheidung später.

Es lohnt sich den ganzen Artikel und die krude anmutenden Begründungen des Gerichts durchzulesen. Wie diese hier:

Die Kammer bleibt ihrer schon im Fall von Janka Kluge formulierten Rechtsauffassung weiter treu: Die konsequente Bezeichnung einer trans Frau als Mann sei in den Artikeln von „pleiteticker.de“ und NiUS nicht als Tatsachenbehauptung gemeint, sondern als diffamierende Wertung. Die Reichelt-Medien leisteten damit keinen schützenswerten Beitrag zu einer öffentlichen Debatte, sondern sie setzten sich schlicht über die geschlechtliche Selbstbestimmung der betroffenen Personen hinweg. (LTO )

Bitte noch einmal durchlesen und nun zum Fall Liebich switchen. Auf Nius heißt es:

Sieg für die Meinungsfreiheit! Reichelt darf sagen, dass Neonazi Liebich keine Frau, sondern ein Mann ist!

…..

Julian Reichelt hatte in einem Tweet darauf hingewiesen, dass es sich bei der Antragstellerin dieses Verfahrens, dem Neonazi Marla-Svenja Liebich, um einen Mann handelt. Dies erfolgte verknüpft mit einem Angriff auf das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gericht stellte klar, es werde „mit der streitgegenständlichen Äußerung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin eingegriffen. Eine Äußerung, die einer Person die empfundene geschlechtliche Identität abspricht, ist geeignet diese Person bloßzustellen und sie auch in ihrer Lebensrealität zu verunsichern. Der Eingriff ist im vorliegenden Fall jedoch nicht rechtswidrig, da er durch ein überwiegendes Recht des Antragsgegners auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.“

Offenbar hängt der Schutz vor Misgendern davon ab, wen man angreift. Das ist kein Sieg für die Meinungsfreiheit und auch kein Treffer gegen das Selbstbestimmungsgesetz. Es klingt eher nach „Wer Transe ist, bestimme ich!“

Übrigens darf Liebich bald in den Knast!