VW Skandal – Sensation: Urteil auf Neulieferung rechtskräftig

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren auf Neulieferung ist ein Urteil des Landgerichts Regensburg, 7 O 1892/16 auf Neulieferung eine VW Polo ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung rechtskräftig, nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Verfahren befasst hatte.

Das Landgericht Regensburg hatte am 19.07.2017 im VW Skandal einen Händler dazu verurteilt, dem Kläger einen neuen VW Polo zu liefern Zug-um-Zug gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Das Fahrzeug ist nach Ansicht des Landgerichts mangelhaft und eine Neulieferung sei möglich. Dagegen hat der Händler Berufung eingelegt. Diese Berufung wurde durch das Oberlandesgericht Nürnberg, 12 U 1567/17 mit Beschluss vom 20.12.2017 verworfen. Dagegen legte der Händler am 11.01.2018 beim Bundesgerichtshof, VIII ZB 10/18 eine Rechtsbeschwerde ein. Diese Rechtsbeschwerde nahm der Händler dann bereits am 08.02.2018 wieder zurück. Mit Beschluss vom 20.03.2018 erklärte der BGH das Rechtsmittel des Händlers für verlustig. Damit ist das Urteil des Landgerichts Regensburg nicht mehr angreifbar und rechtskräftig. Der Händler ist damit verpflichtet, ein neues Fahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es handelt sich um das erste mir bekannte Urteil auf Neulieferung, welches rechtskräftig ist. Nach einem langen Rechtsstreit, bei dem sogar der BGH damit befasst werden musste, erhält unser Mandant das, was ihm zusteht. Wir sind sehr glücklich, dass sich die Rechtsprechung derart positiv zugunsten der Geschädigten entwickelt. Wir sind zuversichtlich zahlreiche weitere positive Entscheidungen für die Geschädigten erstreiten zu können.“

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 6.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer werden in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. führen.


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