Volksverarschung! #Linksunten Verbot bestätigt, Indymedia bleibt

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Justitita - Foto: FPN
Justitita – Foto: FPN

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Betreiber von der „Linksunten“ Unterdomain von „Indymedia“ abgewiesen. Sie sei zwar zulässig, aber nicht begründet, so das Gericht. Die Kläger wollen Verfassungsbeschwerde einlegen. Nun fantasieren beide Seiten von einem Sieg der Gerechtigkeit und „Pressefreiheit“, die im Fall von „Linksunten“ noch nie eine war.

Über die Webseite wurden und werden weiter Straftaten koordiniert und seit dem „Verbot“ nutzen die Linksextremen die deutsche Hauptdomain von „Indymedia“. Wie uns aus zuverlässigen Quellen zugetragen wurde, stehen mindestens zwei der aktuellen Administratoren in Verdacht, als V-Leute für den Verfassungsschutz zu fungieren. Das Verfahren gegen „linksunten“ war von Beginn an eine Farce. Fortsetzung folgt, wenn Karlsruhe die Beschwerde annimmt.


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