Virusnachweis: Muss Samuel Eckert jetzt 1,5 Millionen Belohnung zahlen?

Auf seiner Webseite hat der bekannte Anti-Corona-Aktivist Samuel Eckert im Dezember 2021 verkündet:

WIR GARANTIEREN:

1,5 Million € für einen Virologen, der den wissenschaftlichen Beweis der Existenz eines Corona-Virus vorlegt, inklusive der dokumentierten Kontrollversuche aller getätigten Schritte der Beweisführung.

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Bislang habe sich kein Virologe getraut, die Wette einzugehen, liest man oft im Netz. Bis heute. Doch nun hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei zu Wort gemeldet:

Die Virologin Prof. Dr. Ulrike Krämer hat der auf die rechtliche Aufarbeitung von Impfschäden spezialisierten Kanzlei Rogert & Ulbrich das Mandat übertragen, sie im Zusammenhang mit einer Auslobung sogenannter Virusleugner zu begleiten.

Die Professorin will das Geld nicht für sich, sondern Impfgeschädigten zukommen lassen. Den Nachweis habe sie wie gefordert erbracht. Auf Schreiben der Kanzlei sei allerdings bis jetzt noch gar nicht reagiert worden. Steht der Betrag überhaupt zur Verfügung oder handelt es sich um einen Bluff?

Weiter heißt es:

Initiatoren der Auslobung sind der als Corona-Leugner aktive Samuel Eckert sowie die SaMira Family Office GmbH, die nunmehr unter Samira Family Office AG firmiert. Ausgelobt werden – so die Website Eckerts – „1,5 Million EUR für einen Virologen, der den wissenschaftlichen Beweis der Existenz eines Corona-Virus vorlegt, inklusive der dokumentierten Kontrollversuche aller getätigten Schritte der Beweisführung.“ Hintergrund dieser Auslobung ist die Behauptung, es gäbe kein Coronavirus, keine Viren und auch kein Sars-Cov2-Virus. 

Mit anwaltlichem Schreiben vom 17.10.2022 hat die Kanzlei Rogert & Ulbrich die SaMiraFamily AG sowie Herrn Samuel Eckert darüber informiert, dass Prof. Dr. Ulrike Kämmerer der Auslobung entsprochen hat und mit dem Nachweis des Vorhandenseins der Auslobungssumme den Nachweis der Existenz des Sars-Cov-2 Virus vorlegen wird. 

Um sicher zu sein, dass die ausgelobte Summe auch tatsächlich zur Verfügung steht, wurde der Hinterlegung der Gesamtsumme eine Frist bis zum 24.10.2022 gesetzt. Diese Frist ist nun ohne eine Rückmeldung bei der mandatsführenden Kanzlei verstrichen. 

Prof. Dr. Ulrike Kämmerer dazu: „Viren und auch das SARS-CoV-2 Virus gibt es und deren Existenz ist nachgewiesen!“ Sie erklärt weiter: „Ich werde es nicht hinnehmen, dass noch bis heute die Öffentlichkeit über die immer noch geschaltete Internetseite unzutreffend und reißerisch mit einer Auslobung konfrontiert wird, der nun der Verdacht des Betruges anhaftet.“ Den Betrag wolle sie nicht für sich, sondern der Forschung, sowie Impfgeschädigten zugutekommen lassen. 

„Es bleibt zu hoffen, dass damit dieses unsägliche Thema erst einmal zum Abschluss gebracht wurde.“ resümiert Rechtsanwalt Ulbrich. Weitere juristische Schritte würden derzeit geprüft.

Rogert & Ulbrich / Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

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