So einen Quatsch hat man selten gelesen. Es geht um ein Mitglied der brutalen Hammerbande.
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsangehörigkeit gegen ihre Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Die Person war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden, nachdem ihr von den ungarischen Behörden vorgeworfen wurde, im Februar 2023 in Budapest zusammen mit anderen Personen vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene angegriffen zu haben. Das Kammergericht hatte die Auslieferung am 27. Juni 2024 für zulässig erklärt, woraufhin die Person an die ungarischen Behörden übergeben wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar eine einstweilige Anordnung erlassen, um die Übergabe zu untersagen, diese Anordnung erreichte die zuständigen Behörden jedoch zu spät.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Kammergericht seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts nicht hinreichend nachgekommen sei. Insbesondere wurden die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht ausreichend aufgeklärt. Es gab widersprüchliche Informationen über die Haftbedingungen in ungarischen Justizvollzugsanstalten, und das Kammergericht hatte sich nicht ausreichend mit jüngeren Berichten auseinandergesetzt, die von Missständen berichteten. Zudem wurde die spezifische Situation der beschwerdeführenden Person als non-binär nicht ausreichend berücksichtigt, da keine Garantie für einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung und Übergriffen gegeben wurde. Die ungarischen Behörden führen kein Register über die Geschlechtsidentität der Gefangenen, weshalb nicht klar ist, wie gezielt gegen Diskriminierungen vorgegangen werden kann.
Quelle: Pressemeldung des Bundesverfassungsgericht





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5 Antworten zu „Verfassungsgericht: Auslieferung von non-binärer linksextremistischer Person an Ungarn war unzulässig“