Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Julian Reichelt, das aufgrund der Strafanzeige von Antonio Rüdiger und einer Anzeige des DFB eingeleitet wurde, mit Verfügung vom 01.08.2024 gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt. Diese Einstellung entspricht einem Freispruch.
Gegen Julian Reichelt wurde u.a. der Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung erhoben. Der Verdacht wurde darauf gestützt, dass Herr Reichelt am 23.03.2024 ein Foto des Fußballspielers Antonio Rüdiger, auf dem dieser den erhobenen Zeigefinger zeigt, bei X getweetet und wie folgt kommentiert hat:
„Islamismus heute Abend in der deutschen Start-Elf. Das ist die Ideologie, die alles mit Regenbogen-Farben vom Dach wirft und Frauen steinigt. Antonio Rüdiger sollte uns mehr besorgen als ein Nike-Trikot.“
Ergänzend und erläuternd hierzu schrieb Herr Reichelt am 24.03.2024 auf X:
„Für alle, die beim IsIamisten-Gruß von Antonio Rüdiger keinen Islamismus erkennen wollen: Der Verfassungsschutz nennt diese Geste den „IS-Finger“ und wertet den Zeigefinger als klares Zeichen für Islamismus. Man kann es nicht schönreden, der DFB muss sich dazu äußern.“
Mit der Einstellung ist die Staatsanwaltschaft dem Einstellungsantrag von Rechtsanwältin Katharina Dierlamm (als Verteidigerin von Julian Reichelt) vollumfänglich gefolgt, der insbesondere wie folgt begründet wurde:
1. Der erhobene Zeigefinger in der Form, wie ihn der Nationalspieler Antonio Rüdiger in dem Post vom 23.03.2023 präsentiert hat, wird spätestens seit 9/11 als Symbol des Islamismus verwendet und verstanden. So zeigte Osama Bin Laden diese Geste erstmals, nachdem Islamisten am 11.09.2001 mit Flugzeugen in die Türme des World Trade Center flogen und dadurch tausende Menschen ermordeten. Nach diesem Attentat wurde diese Geste von einer Vielzahl weiterer Terroristen als Zeichen des Islamismus verwendet.
2. Eine Vielzahl öffentlicher Stellen – u.a. das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Bundesinnenministerin Nancy Faeser – warnen vor dieser Geste.
3. Auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bewertet den ausgestreckten Zeigefinger in seiner Entscheidung vom 13.12.2023 – AK 92/23 als „typische IS-Symbolik“.
Rechtsanwältin Katharina Dierlamm kommentiert die Einstellung wie folgt:
„Die Vorwürfe gegen Julian Reichelt waren von Beginn an völlig haltlos und indiskutabel. Die Äußerungen meines Mandanten waren eindeutig von seiner Meinungsfreiheit als Journalist gedeckt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist richtig und wichtig, weil sie eben diese Meinungsfreiheit als essentielles Grundrecht in unserem Rechtsstaat schützt und achtet.“
Rechtsanwältin Katharina Dierlamm hatte den DFB und die UEFA zu Beginn der Fußball-Europameisterschaft mit Schreiben vom 14.06.2024 ausdrücklich und mit eingehender Begründung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Rüdiger den erhobenen Zeigefinger als Zeichen des Islamismus zukünftig unterlässt. Auf dieses Schreiben erhielt die Rechtsanwältin bis heute keine Antwort.
Kommentare
7 Antworten zu „Verfahren gegen Julian Reichelt wegen Volksverhetzung eingestellt“
Das Bemerkenswerte daran ist, dass die Berliner! Staatsanwaltschaft tatsächlich so entschieden hat. Aber die werden auch noch ausgetauscht. Wo kommen wir denn hin, wenn sich die Justiz FÜR Presse- und Meinungsfreiheit einsetzt, da doch Nancy (und all ihre Helferlein in Bund und Ländern) etwas ganz anderes im Sinne hat.
Wenn der Mittelfinger bis zum Anschlag im Hintern steckt, kann man den Zeigefinger immer noch scharia-konform gen Himmel recken und strecken…;-)
Mashallah
Apropos DFB: Man wird dereinst sehr viele eiserne Besen brauchen, um diesen Saustall auszukehren.
Zitat: „2. Eine Vielzahl öffentlicher Stellen – u.a. das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Bundesinnenministerin Nancy Faeser – warnen vor dieser Geste.“
„Warnung vor….“: Was bitte soll das heißen #Näntzi ? Bitte um nähere und verständliche Erklärung !?!
Apropos: Ist das FAESER nicht auch amtierende Sportministerin ? Offenbar sieht sie keinen Grund, den islamischen ANstinkefinger – zumal im Sport – zu VERBIETEN und angesichts von dessen Bedeutung für disziplinarische Konsequenzen zu sorgen !!!!
Typisch Linksextremistin: Legal, illegal, scheißegal !
Hauptsache GEGEN RÄCHZ…
do guck na:
“Ich bin wahrhaftig erstaunt darüber, dass so viele meiner Freunde gegen den Bau einer neuen Moschee in
Hamburg sind. Ich meine, dass es das Ziel jeden Deutschen sein sollte, Toleranz gegenüber Jedermann zu
üben, unabhängig von dessen religiöser Bindung. Deshalb soll die Moschee unbedingt gebaut werden, um
beiderseitig Toleranz zu demonstrieren.”
Aus diesem Grunde schlage ich vor, dass neben der Moschee zwei Nachtclubs etabliert werden, wodurch die
Toleranz der Moscheebesucher demonstriert werden kann.
Einer der Clubs – für Schwule – könnte “Zum Turban Cowboy” heißen; der andere, ein Oben-Ohne
Etablissement “Du Mecca-st Mich Heiss” Daneben sollte eine Metzgerei sein, welche
Schweinfleischspezialitäten anbietet, und daran anschließend könnte ein Freilichtgrill für Spare-Ribs unter dem
Namen “Iraq of Ribs” eröffnet werden.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sollte ein Dessousgeschäft mit dem Namen “Suleika Hüllenlos” sein,
in welchen sexy Mannequins im Schaufenster die Modelle vorführen. Daneben könnte es einen Schnapsladen
mit dem Namen “Morehammered” geben.
Mit all diesen Details könnten Muslime dazu ermutigt werden, ihrerseits die Toleranz zu zeigen, die sie von uns
einfordern.
Ja, und wir sollten soviel Toleranz haben, dass wir diesen Text weiter geben.
Nicht schlecht !;-)
Das sollte man UNBEDINGT mal ausprobieren, damit die Bückbeter ihre weltbekannte, grenzenlose Toleranz mal eindrucksvoll demonstrieren können…
Rüdiger und DFB Schmierantenpack. AFD cheffe hatte recht.
Deutsche AfroKrainer dürfen anscheinend halt Alles :o((