Tuğçe-Richter mit Herz für angeklagten Schläger: Warum keine Zweifel im Fall Brunner?

Darmstadt: Volker Wagner bekam von Kritikern den Beinamen “Richter Gnadenlos” verpasst. Im umstrittenen Doppelmord von Babenhausen sprach er das Urteil gegen den Angeklagten Andreas Darsow und auch im zweifelhaften Prozess gegen Steffen Brunner ließ er den Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten” nicht gelten. Aber das ist nicht immer so.

Der Jubel im Zuschauerraum des Darmstädter Landgerichts war so laut, dass einige Angehörige des Angeklagten des Saales verwiesen wurden, als Richter Volker Wagner den Kelsterbacher Mehdi B. vom Mordvorwurf freisprach.

Im Darmstädter Echo heißt es:

„Im Zweifel für den Angeklagten“, sagte Wagner. In dem Indizienprozess habe sich nicht gerichtsfest nachwiesen lassen, dass der Mehdi B. einen Walldorfer Geschäftsmann, vom dem er sich 40 000 Euro geliehen hatte, aus niederen Beweggründen in dessen Büro erstochen hat. 

Im Fall Tuğçe brach dagegen kein Jubel bei den Angehörigen aus, als Wagner den Angeklagten Sanel M. zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilte. Viele empfanden die Strafe als zu gering. Trauer, Wut und Tumulte, titelte die Frankfurter Neue Presse nach dem Urteil.

Als der Tod des kleinen Lukas (2) die Öffentlichkeit schockierte und der Angeklagte Theodosios P. beim Prozessauftakt sogar gelacht haben soll, musste Wagner ebenfalls “im Zweifel für den Angeklagten” entscheiden, denn die Schuld des Mannes sei nicht abschließend zu klären, schreibt Echo online.

Im Fall Brunner dagegen erkannte der Richter keine Zweifel, die Familie ist fassungslos. Bis zuletzt glaubte die verzweifelte Ehefrau, dass “sich das alles aufklären” würde, so offensichtlich seien die Widersprüche:

“Alles begann am 22. Oktober 2012. Am Vormittag rief mich mein Mann an und teilte mir mit, dass er wegen einer Zeugenaussage zur Polizei nach Offenbach müsste. Wieso und um was es ging, wusste zu diesem Zeitpunkt noch niemand. Bis zum Nachmittag diesen Tages hörte ich nichts mehr von meinem Mann. Sein Mobiltelefon war ausgeschaltet. Da meine Tochter und ich uns anfingen Sorgen zu machen, fuhren wir kurzer Hand nach Offenbach. Auf der Polizeidienststelle in der Mathildenstraße fragten wir um Auskunft, wo sich mein Mann denn befinde. Uns wurde mitgeteilt, dass er sich beim Kriminalkomissariat aufhielt. Wir machten uns auf den Weg dorthin. Kurz vor der Ankunft ging bei mir ein Anruf meiner Mutter ein, die bei uns zu Hause war. Sie teilte mir mit, dass die Polizei vor der Tür stehe und zwecks einer Durchsuchung ins Haus wolle. Ich sagte ihr, sie solle die Beamten hineinlassen. Uns wurde ganz anders zumute, da wir mittlerweile ahnten, dass etwas Furchtbares geschehen sein muss. Meine Tochter fuhr sofort nach Hause, um meine aufgeregte Mutter nicht alleine zu lassen. Ich blieb bei meinem Mann. Weitere Stunden vergingen, bis uns endlich mitgeteilt wurde, aus welchem Grund das alles an dem Tag passierte. Mein Mann war auf einmal Verdächtigter einer Straftat.

Er wurde anfangs als Zeuge verhört. Schnell wendete sich das Blatt und er wurde verdächtigt, Frau K. überfallen und niedergeschlagen zu haben. Eine ordnungsgemäße Belehrung der Polizeibeamten, dass er nun Verdächtigter einer Straftat war, wurde erst vorgenommen, als sich mein Mann bereits umfangreich zu den Vorwürfen geäußert hatte. Mit diesem Fehler begann das Ermittlungsverfahren meines Mannes; es sollte nicht der letzte Fehler bleiben.

Am Abend konnte ich meinen Mann abholen und mit nach Hause nehmen. Sein Auto war bereits von der Polizei sichergestellt worden. Ich habe meinen Mann noch nie so schockiert und niedergeschlagen gesehen.

Am nächsten Tag standen wieder Polizisten vor unserer Tür um unsere Garage mit Spürhunden zu durchsuchen.

Nach den Durchsuchungen war sechs Wochen lang Funkstille. Nach sechs Wochen, am 30.11.2012 wurden wir gegen Abend wieder von einigen Polizeibeamten heimgesucht. Dieses Mal nahmen sie das Auto meiner Tochter und meines zur kriminaltechnischen Untersuchung mit.

Nach dieser wieder nervenaufreibenden Phase wurde es ruhig um den Fall. Da weder bei der Hausdurchsuchung, noch bei der Untersuchung der Autos etwas gefunden wurde, wägten wir uns in Sicherheit. Auch die Untersuchung der Fußabdrücke meines Mannes ergaben, dass es sich bei dem gefundenen Abdruck am Tatort nicht um seinen Fußabdruck handelte. Wir gingen davon aus, dass sich alles aufgelöst hatte und nun klar war, dass es mein Mann unter keinen Umständen gewesen sein kann. Mein Mann ging seinem Job weiter nach. Für den Arbeitgeber meines Mannes waren die Vorwürfe gegen ihn dermaßen absurd, dass er ihn weiter beschäftigte. Die Firma stand hinter meinem Mann und glaubte auch, dass sich alles aufklären würde und es sich bloß um ein riesiges Missverständnis handelte.

Leider haben wir in dieser Hinsicht falsch gedacht. Am 17.09.2014 stand um 6:45 Uhr unerwartet die Polizei mit einem Haftbefehl und der Anklage gegen meinen Mann vor der Tür. Der Haftbefehl wurde deshalb erlassen, da man bei meinem Mann Fluchtgefahr vermutete. Dass die Begründung der Fluchtgefahr völlig grotesk war, erkannte auch der Haftrichter und entließ meinen Mann mit einer Meldepflichtauflage wieder in die Freiheit. Mein Mann musste sich ab diesem Zeitpunk zweimal wöchentlich bei der Polizei melden.

Der Richter des Haftprüfungstermins, Volker Wagner, sollte auch gleichzeitig der leitende Richter der Hauptverhandlung sein. Dass dieser Umstand nicht zu unserem Vorteil sein sollte, wurde bereits während des Haftprüfungtermins deutlich: Herr Wagner ließ meinen Mann von Anfang an spüren, dass er von der Täterschaft bereits mehr als überzeugt war. Der Satz “Herr Brunner, wenn ich möchte, bekomme ich sie auch wegen einem Indiz hinter Gitter” hallt heute noch in den Ohren meines Mannes nach.

Am 25. November 2014 begann die Gerichtsverhandlung.

Es folgten zehn Verhandlungstage, in denen Zeugen und Gutachter vernommen wurden.

Auffällig war, dass alle Zeugen, die für meinen Mann aussagten nur sehr flüchtig vernommen wurden und den Zeugenstuhl schnell wieder verlassen mussten. Ihnen wurde leider wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Während der Hauptverhandlung wurden zudem viele Fehler aufgedeckt, die bei den Ermittlungen gemacht wurden:

  • Löschung der Mobilfunkdaten meines Mannes
  • Der vermeintlich gestohlene Schmuck fand sich bei der Verwalterin von Frau K. wieder
  • Ein Ast, der zur Untersuchung in die KTU geschickt worden war, ist spurlos verschwunden
  • Es wurden im Rahmen der Ermittlungen Uhren meines Mannes kriminaltechnisch untersucht. Mein Mann hatte diese auf Aufforderung zweier Polizeibeamten an diese freiwillig herausgegeben. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass den Polizeibeamten hierfür die Berechtigung fehlte.
  • Nach der Zeugenaussage des Sohnes der Geschädigten tauchte auch die gestohlen geglaubte Kreditkarte bei diesem auf

Am 18.Februar 2015, dem neunten Verhandlungstag, kam ein Wendepunkt im Fall meines Mannes. Zumindest glaubten wir das. Die Gutachterin Frau V. präsentierte das Ergebnis der zweiten Untersuchung der Fußabdrücke. Es stellte sich erneut heraus, dass mein Mann diesen Abdruck unter keinen Umständen hinterlassen haben konnte.

Auf die Frage von Herrn Wagner “Sind sie sich absolut sicher? Sie wissen, dass sie damit sagen, dass eine Täterschaft des Herrn Brunner ausgeschlossen ist?” antwortete Frau V: “Ja. Die kriminaltechnische Untersuchung lässt keinen anderen Schluss zu, dass der Fußabdruck definitiv nicht von Herrn Brunner hinterlassen werden konnte.”

Eigentlich war in diesem Zeitpunkt klar, dass eine Verurteilung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse nicht mehr in Betracht kommen kann. Dennoch ließ Herr Wagner nicht locker und fragte die Gutachterin erneut, ob sie sich sicher sei, dass dieser Abdruck vom Täter stamme. Frau V. bestätigte dies. Herr Wagner ließ jedoch weiterhin nicht locker. Frau V. wurde angewiesen bis zum nächsten Verhandlungstermin nochmals Nachforschungen anzustellen, ob die Fußabdrücke nicht doch von Hilfspersonen am Tatort verursacht wurden.

Im nächsten Verhandlungstag bestätigte sie nochmals, dass keine der am Tatort anwesenden Rettungskräfte oder Polizeibeamte Sportschuhe trugen und somit auch nicht als Verursacher des Abdrucks in Frage kämen.

Am 05. März 2015 wurde das Urteil gesprochen. Wie gebannt saßen meine Tochter und ich im Publikum warteten bis das Gericht endlich nach vorne trat.

Dann die erschütternde Gewissheit: Mein Mann wurde zu 7 Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Die Fußabdrücke wurden im Urteil als Abdrücke der Hilfspersonen am Tatort deklariert.

Wie das zu rechtfertigen ist, bleibt uns bis heute ein Rätsel.”


Quelle: Gerechtigkeit-Brunner



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