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Tim Kellner scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde des YouTubers Tim Kellner abgelehnt, der wegen Beleidigung in drei Fällen verurteilt worden war. In seinen Videos hatte Kellner u.a. Nancy Faeser (SPD) als „aufgedunsene Dampfnudel“ betitelt. Sawsan Chebli (SPD) und Emilia Fester (Grüne) sollen mit Begriffen wie „kleine Fotze“ beleidigt worden sein. Das Amtsgericht Detmold sprach ihn schuldig, Berufung und Revision scheiterten. Doch stellt sich die Frage: Wurde hier die Meinungsfreiheit zu eng ausgelegt, nur weil Kellner der rechten Szene zugerechnet wird?

Die Gerichte stuften die Äußerungen als Schmähkritik ein, die „jeden Bezug zu den in den vorherigen Beiträgen berührten Themen oder zu sonstigen sachlichen Themen vermissen ließen“ . Kellner argumentierte, die Bezeichnung „Dampfnudel“ sei als „kritische Überspitzung einer gescheiterten Politik“ zu verstehen, doch die Gerichte sahen darin lediglich Herabwürdigung.

Die Entscheidung wirft Fragen auf: Wurde Kellners Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ausreichend geprüft? Die Gerichte betonen, dass Politikerinnen „Formalbeleidigungen oder auf ihr Äußeres reduzierte herabwürdigende Äußerungen nicht hinnehmen“ müssten. Doch könnte die politische Ausrichtung Kellners, der Verbindungen zur AfD-Szene hat, die strenge Bewertung beeinflusst haben? Wäre ein linker Satiriker für ähnliche Äußerungen ebenso verurteilt worden? Das BVerfG verweist auf eine neutrale Abwägung, doch die Einordnung als Schmähkritik wirkt rigide, wenn man bedenkt, dass Satire oft provokativ sein muss. Ohne Beweise für eine politische Voreingenommenheit bleibt dies Spekulation, aber die Entscheidung könnte die Grenzen der Meinungsfreiheit zu sehr einengen – ein Präzedenzfall, der kritisch hinterfragt werden muss.