Streamer-Kollegen wegen „Shlomo Finkelstein“ abgehört

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat im Fall des wegen Volksverhetzung verurteilten rechten YouTubers Aron P. alias „Shlomo Finkelstein“ monatelang das Umfeld des Streamers überwacht und Telefonate aufgezeichnet, berichtet apollo-news.net. Dies geschah, um den Aufenthaltsort des Verurteilten ausfindig zu machen, nachdem dieser gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Zu den Überwachungsmaßnahmen gehörte auch das Abhören des Telefonanschlusses des bekannten YouTubers KasperKast, der mit P. befreundet ist. Die Überwachung dauerte fast drei Monate und endete erst mit der Festnahme von P. in Frankfurt (Oder).

P. war ursprünglich zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, hatte aber offenbar zwei von drei Auflagen nicht befolgt. Er hatte sich bei einem Umzug nicht umgemeldet und eine Geldstrafe von 600 Euro erst verspätet gezahlt. Die Behörden begründeten ihr Vorgehen mit der Strafprozessordnung, die eine Überwachung erlaubt, wenn die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise „wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“.

P. wurde die Volksverhetzung in sechs Fällen durch die Verwendung einer Karikatur in seinen Videos vorgeworfen. Die Karikatur, die seine Kunstfigur darstellen sollte, zeigte eine Fledermaus mit jüdischen Schläfenlocken, einem schwarzen Hut und einer Hakennase. Das Amtsgericht schloss daraus, dass P. Juden ihre Menschlichkeit absprechen wolle. P. selbst bestritt diese Interpretation und hatte sich in der Vergangenheit gegen Antisemitismus ausgesprochen.

Quelle: apollo-news.net


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Kommentare

6 Antworten zu „Streamer-Kollegen wegen „Shlomo Finkelstein“ abgehört“

  1. Ralf.Michael

    Dem Schwachsinn und der Dummheit der Unbedarften in der Justiz sind jetzt Hier anscheinend auch keinerlei Grenzen mehr gesetzt ? Ich dachte immer, dies gilt nur für das Universum ?

  2. Dr. Faustus hat beschlossen und verkündet….

    Zum Brechen, Abtreten…. Abtreten….

    1. wir schreiben brief mit trix und täuschen…

  3. Rumpelstilzchen

    „Die Karikatur, die seine Kunstfigur darstellen sollte, zeigte eine Fledermaus mit jüdischen Schläfenlocken, einem schwarzen Hut und einer Hakennase. Das Amtsgericht schloss daraus, dass P. Juden ihre Menschlichkeit absprechen wolle. P. selbst bestritt diese Interpretation und hatte sich in der Vergangenheit gegen Antisemitismus ausgesprochen.“

    Das königlich-bayerische Amtsgericht zu Kölle Alaaaaaaaaaaaaaaaf schloss daraus….wie ein echter Schlosser eben…..im besten Deutschland….aller UNzeiten:
    Wir gehen in den WEG-Schließmodus über.

    Anstelle einer sauberen Beweisführung einerseits und der GEBOTENEN Priorisierung von „in dubio pro reo“ andererseits im Lichte der Kunstfreiheit „schlussfolgern“ sogenannte Richter-Darsteller heutzutage auf Basis des faschistoiden Tyrannei-Paragraphen herbeihalluzinierte und haltungsintensive UNTERSTELLUNGEN, um zu einer ebenso rechtswidrigen wie auch bösartigen TYRANNEN-Entscheidung im „Hinter-Schloss-und-Riegel“-Modus zu gelangen.

    Das ganze Theater wird dann – ganz dem „Kampf gegen Rächz“ gewidmet – auch noch mit Überwachungsmassnahmen „garniert“, die jedem Clan-Schwerstkriminellen und Antifa-Hammer-Totschläger zu höchsten Ehren gereichen würden.

    Was für ein verkommenes, Brechreiz auslösendes Justiz-ELEND !

  4. Abendlaendischer Bote

    Beim S. Finkelstein beruhen derartige ideologisch konstruierten Anklagen eben wie in zahllosen vergleichbaren Fällen auf beliebig ausgelegte ´Interpretationen´ von Sachverhalten, worauf die gesinnungsstatliche Willkürjustiz ihre absurden Urteile gegen den ´rechten´ Klassenfeind, und die Sippenhaft-ähnliche Verfolgung seiner sozialen Kontakte begründet. Freiheit für den politischen Gefangenen S. Finkelstein!

  5. Man sollte nicht unterschlagen, daß Shlomo selbst jüdisches Blut in seinen Adern hat, wenn auch nur zu 1,25%, aber immerhin. Ihn dennoch als Antisemiten hinzustellen, zeugt schon von absoluter Bösartigkeit. Natürlich hat er Haft verdient, doch nicht wegen der brennenden Korane, oder der fehlinterpretierten Karrikatur, sondern ausschließlich für das Verwenden seines ersten Mikrofons, mit dem schrecklich schräbelndem Klang, daß er bei den feurigen Koranvideos verwendete. Auch weil er seine Musikerkarriere, zu schnell aufgegeben hat. Für 12 Monate seiner Freiheit beraubt zu sein, ist für Viele kaum vorstellbar, das Leben läuft einfach weiter und Shlomos steht still. Es bleibt zu hoffen, er kehrt ungebrochen und gestärkt zurück, er ist nunmal ein seltenes Ausnahmetalend, in vielen Bereichen. Wir sollten uns nicht fragen, was kann Shlomo für uns tun, sondern was können wir für Shlomo tun, um ihm nachhaltig zu zeigen, wie sehr wir ihn schätzen.

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